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Hesselberg: Wird der Sendemast am Hesselberg ein Industriedenkmal?

Hesselberg

Wird der Sendemast am Hesselberg ein Industriedenkmal?

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    Der Sendemast am Hesselberg soll in seiner Gesamtheit zum Industriedenkmal erklärt werden, denn das Ensemble kennzeichne die Region.
    Der Sendemast am Hesselberg soll in seiner Gesamtheit zum Industriedenkmal erklärt werden, denn das Ensemble kennzeichne die Region. Foto: Tippl

    Der 121,5 Meter hohe Sendemast auf dem Hesselberg soll zum Industriedenkmal erklärt werden. Nach der Veröffentlichung des Bauantrags von der Deutschen Funkturm GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom, an die Gemeinde Gerolfingen, die 23 Meter hohe Spitze des Funkturms am Hesselberg abzubauen, wurde eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt. Diese gipfelte jetzt im Antrag der Gemeinde

    Bereits vor zwei Jahren hatte Gerolfingens Bürgermeister Karl Fickel die Bestrebungen der Deutschen Funkturm in Erfahrung gebracht, die weiß-rote Spitze des Sendeturms abzubauen. Fickel hatte auch erfahren, dass die Spitze bei Übernahme von jährlichen Unterhaltskosten von 20 000 Euro auf dem Turm belassen werden könnte. Ein kommunaler Haushalt könne aber so etwas nicht stemmen, meinte der Gerolfinger Bürgermeister dazu. Der Abbau der Spitze hätte bereits im vergangenen Herbst erfolgen sollen, konnte aus organisatorischen und witterungsbedingten Gründen aber nicht durchgeführt werden. Mittels eines Hubschraubers wäre die Spitze nach vorheriger Demontage abgehoben worden. Das Landratsamt Ansbach hatte eine Baugenehmigung am 25. November 2019 ausgesprochen.

    Eindringlicher Aufruf auch der umliegenden Gemeinden

    Bei Bekanntgabe des Vorhabens im Gemeinderat Gerolfingen erhob sich bereits Widerspruch gegen den Abbau der markanten Spitze. Aufgrund der Veröffentlichung erhielt die Gemeinde Gerolfingen von umliegenden Gemeinden und auch von der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl den eindringlichen Aufruf, sich für den Erhalt des Fernsehturms einzusetzen. Im Antrag auf Aufnahme des Sendeturms in die Liste der Industriedenkmäler führt die Gemeinde Gerolfingen aus, dass der Turm ein maßgebliches Zeugnis der technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte darstelle. Der 121,5 Meter hohe Hybridturm besteht aus einem freistehenden Stahlfachwerkturm als Unterbau und einem abgespannten Sendemast im oberen Teil. Drei Plattformen für Richtfunkeinrichtungen wurden in unterschiedlichen Höhen platziert. Errichtet wurde der Turm in den Jahren 1960 bis 1966. Der charakteristische Sendemast gilt als Wahrzeichen des Hesselbergs und findet sich auf vielen Werbeplattformen für die Region.

    Dieser Wiedererkennungswert in seinem gesamten Erscheinungsbild, also mit der 23 Meter hohen Spitze, für die gesamte Region und der über 50-jährige Bestand des Sendemasts begründen den Antrag auf Anerkennung als Industriedenkmal. Etliche Funktürme, beispielsweise in Berlin, das Augsburger Textilviertel, der Ludwig-Donau-Main-Kanal, die Kochertalbrücke oder das „Radom“ bei Raisting in Oberbayern, haben den Status eines Industriedenkmals wegen ihrer herausragenden Bedeutung für eine Stadt, Region oder eine Landschaft. Dies müsse auch für den Sendemast am Hesselberg in seiner Gesamtheit gelten, führt Bürgermeister Fickel an.

    In der Nachkriegszeit wurde mit der Errichtung des Evangelischen Bildungszentrums und dem Fernsehturm der unrühmlichen Vergangenheit des Nationalsozialismus ein modernes, positives und mit großer Strahlkraft versehenes Image entgegengesetzt. Das Erscheinungsbild des Hesselbergs sei für Fickel unverrückbar mit dem Sendemast verknüpft. Die Deutsche Funkturm GmbH wurde über den Antrag informiert und gebeten, die Abbrucharbeiten bis zu einer Entscheidung auszusetzen.

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