Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Hainsfarth: Hund in Hainsfarth befreit und Halter angezeigt

Hainsfarth

Hund in Hainsfarth befreit und Halter angezeigt

    • |
    Ein Hund in Hainsfarth ist aus tierquälerischer Haltung befreit worden.
    Ein Hund in Hainsfarth ist aus tierquälerischer Haltung befreit worden. Foto: Aktionsgruppe Tierrechte Bayern

    Das Landratsamt Donau-Ries hat am Montagmorgen mit zwei Polizisten der Polizeiinspektion Nördlingen einen Hund in Hainsfarth beschlagnahmt. Die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern machte am Dienstagmorgen auf den Vorfall aufmerksam, die Polizei bestätigte den begleiteten Einsatz. Der Hund soll nicht nur in „tierquälerischer Haltung“ gelebt haben, wie die Tierschutzorganisation mitteilt, sondern in der Vergangenheit bereits ein Kind gebissen haben.

    Im Herbst 2019 ist ein achtjähriger Bub von dem Mischling in den Oberschenkel gebissen worden und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden (wir berichteten). Der Bub war auf seinem Rad unterwegs, der Hund nicht angeleint. Die Beamten ermittelten damals wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Halter. Doch das Verfahren wurde eingestellt, wie auf eine entsprechende Nachfrage unserer Redaktion mitgeteilt wird.

    Polizei ermittelt wegen Tierquälerei gegen den Hainsfarther

    Stand heute ermittelt die Polizei wegen Tierquälerei. Die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern hat eigenen Angaben zufolge den Hundehalter ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.

    Während die Polizei mitteilt, dass sich der Halter bei der Beschlagnahmung kooperativ verhalten habe, behauptet die Tierrechtsorganisation, dass der Mann seinen Hund zurückklagen wolle und droht dem Hainsfarther massiv: „Sollte der Besitzer es wagen, den Hund zurückklagen zu wollen, machen wir dessen Namen bundesweit öffentlich und setzen uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein, dass dies nicht passiert“, so Simon Fischer, Sprecher und Mitbegründer der Initiative.

    Die Gruppierung bedaure, dass das Landratsamt erst jetzt gehandelt habe. Anwohner und Anwohnerinnen sowie Vertreterinnen des örtlichen Tierheims hätten die tierschutzwidrige Haltung gemeldet. Weil einige der von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern vorgelegten Beweise von der zuständigen Juristin des Landratsamtes nicht anerkannt worden seien, hätten die Tierschützer in den vergangenen Tagen außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Landrat Stefan Rößle eingereicht und mit Richtern und Juristinnen der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht eine ausführliche juristische Stellungnahme eingereicht. „Auch wenn das alles hätte schneller gehen können, sind wir jetzt froh, dass die Behörden endlich gehandelt haben“, sagte Sprecher Simon Fischer.

    Hund soll im verdreckten Zwinger gelebt haben

    Die Tierschutzorganisation gibt an, wochenlang recherchiert zu haben. Dem Hund hätten demnach Wasser und Futter gefehlt, er habe keinen Auslauf oder soziale Kontakte gehabt und in einem verkoteten Zwinger leben müssen.

    Die Tierschutzinitiative soll die Haltung mehrere Wochen mit Zeugenaussagen, Fotoaufnahmen, Recherchen und eigenen Observationen dokumentiert haben und versteckte Kameras eingesetzt haben, wie sie selbst angibt. Zeugen sollen ausgesagt haben, dass der Besitzer seinen Hund brutal geschlagen haben soll.

    Das Landratsamt äußert sich ebenfalls zu der Wegnahme des Hundes

    Das Veterinäramt im Landratsamt Donau-Ries bestätigt den Einsatz am Montag ebenfalls und teilt mit, dass der Halter bereits vor der Anzeige der Aktionsgruppe „engmaschig überwacht“ wurde. Nach gründlicher Abwägung sei schließlich als letzte Maßnahme die Wegnahme des Tieres angeordnet worden. Der Hund ist nun auf Kosten des Eigentümers anderweitig untergebracht, heißt es aus dem Veterinäramt.

    Zum Vorwurf, nicht schnell genug gehandelt zu haben, teilt die Behörde mit, dass die Vertreter des staatlichen Veterinäramtes sich an das Tierschutzgesetz und dessen Vorgaben streng zu halten haben. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssten ihre Maßnahmen ausgerichtet werden. Aus diesem Grund müsse jedem Tierhalter zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden, die Haltungsbedingungen zu verbessern, ehe als letztes Mittel die Wegnahme eines Tieres erfolgen kann. „Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Tieres maßgeblich geschädigt zu werden droht, kann eine sofortige Wegnahme erfolgen“, sagt eine Pressesprecherin. Die entsprechende Einschätzung der Situation richte sich dabei nach den Feststellungen der speziell für diese Fälle ausgebildeten Amtstierärzte.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden