Für viele regionale Händler ist ihr persönlicher Online-Handel nur Schadensbegrenzung. Als möglicherweise „letzten Strohhalm“ hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger auch deshalb die jüngste Entscheidung für den Einzelhandel bezeichnet: Der Abholservice ist nun auch in Bayern erlaubt. Der Service wird weithin auch als Click&Collect bezeichnet, das bedeutet, in regionalen Geschäften sind Bestellungen online möglich, der Kunde kann die Ware dann im Laden abholen, der eigentlich geschlossen wäre. In anderen Bundesländern war der Service bislang schon erlaubt. Der Freistaat befürchtete aber Menschenansammlungen und ließ das Angebot zunächst nicht zu.
Nördlingen/Oettingen