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Gericht: Mordprozess: Verteidigung hält Richter für befangen

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Mordprozess: Verteidigung hält Richter für befangen

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    Der Mordprozess gegen einen Rieser Landwirt ist am Freitag fortgesetzt worden.
    Der Mordprozess gegen einen Rieser Landwirt ist am Freitag fortgesetzt worden. Foto: Jakob Stadler

    Die Zeugen sind vernommen, die Sachverständigen haben (fürs Erste) ihre Gutachten vorgetragen – dennoch scheint es, als gehe es im Verfahren um eine tote Bäuerin aus dem Kreis Donau-Ries jetzt erst so richtig los. Nicht weniger als einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, ein Wortgefecht zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie mehrere neue Beweisanträge gab es am jüngsten Verhandlungstag.

    Richter soll von „Getöteter“ gesprochen haben

    Mitten drin verfolgt der 55-jährige Ehemann der Toten das Geschehen aufmerksam – ihm wird vorgeworfen, seine Frau ermordet zu haben. Um ihn herum tut sich allerlei. Zunächst ist es der beisitzende Richter Thomas Junggeburth, der von der Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag belegt wird. Begründung, so Rechtsanwalt Nico Werning: An mindestens drei Stellen habe der Richter im Prozessverlauf im Falle des Opfers von der „Getöteten“ gesprochen. Damit, so Werning, zeige Junggeburth seine Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten: Diese Wortwahl zeige, dass Junggeburth einen möglichen Unfalltod nicht in Betracht ziehe. Staatsanwalt Michel Nißl erachtete den Begriff dagegen nicht als eindeutig wertend. Man könne im allgemeinen Sprachgebrauch auch bei einem Unfall von „getötet“ reden. Das Gericht hat nach Worten der Verteidigung 14 Tage Zeit, über diesen Befangenheitsantrag zu entscheiden und gegebenenfalls einen anderen Richter zu berufen.

    Wurde die Leiter herausgezogen?

    Darüber hinaus stellte die Verteidigung Anträge zur Sache. So solle in Ergänzung zum Gutachten von Biomechaniker Jiri Adamec die Situation rund um die Leiter in der Güllegrube vertieft werden. Die Verteidiger bezweifeln, dass ihr Mandant, wie vorgebracht, seine zuvor bewusstlos geschlagene Frau an die Güllegrube geschafft habe, um sie dort mit der Flüssigkeit zu übergießen. Von Zeugen seien nirgends entsprechende (Gülle-)Spuren genannt worden. Lediglich die Kleidung der Frau selbst sei von Gülle getränkt gewesen. Das könne daraufhin deuten, dass sie selbst nach einem Sturz in die Grube aus dieser so weit herausgeklettert sei, bis sie in der Auffindesituation, halb in der Grube, halb heraußen, gestorben sei.

    Zu überprüfen sei auch, ob der Körper des Opfers Verletzungen und dessen Kleidung Beschädigungen aufzeigen, die von einem Schleifen auf dem Boden herrühren könnten. Da bislang von solchen Spuren nicht die Rede gewesen sei, würde dies andererseits die Variante vom Unfalltod der Frau an der Grube bestärken. Und dann solle noch einmal die Tonaufnahme des Notrufs des angeklagten Ehemanns daraufhin analysiert werden, ob Wortfetzen und Geräusche im Hintergrund dazu passen würden, dass ein Helfer in diesem Moment die Leiter aus der Grube holte.

    Schließlich erbat Verteidiger Peter Witting von der Vorsitzenden Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser Aufklärung darüber, welche Aspekte einer vorangegangenen Stellungnahme der Verteidigung sie als „teilweise unzutreffend“ betrachte, damit man auf eine gemeinsame Gesprächsebene zurückfinde. In diesem Zusammenhang kam es zu einem Wortgefecht zwischen Witting und Staatsanwalt Nißl.

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