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Gericht: Korrupter JVA-Bediensteter fliegt auf

Gericht

Korrupter JVA-Bediensteter fliegt auf

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    Ein Häftling lässt heimlich ein Mobiltelefon ins Gefängnis schmuggeln, um sich Kontakt zur Außenwelt zu verschaffen: ein Vorgang, der gar nicht so selten ist, wie sich in der jüngeren Vergangenheit in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Kaisheim und Niederschönenfeld zeigte. Dass ein Bediensteter gegen Geld dafür sorgt, dass ein Handy in die Anstalt gelangt, ist hingegen wohl selten. Genau so ein Fall ereignete sich jedoch in

    Die Vorgeschichte begann mit einem Insassen der JVA, der im Februar dieses Jahres eigentlich wegen einer anderen Sache bei der Polizei war. Nebenbei erwähnte er, dass er gehört habe, dass einige Bedienstete in der JVA gegen Geld Drogen oder Mobiltelefone für die Häftlinge besorgen würden. Ein Kriminalkommissar beauftragte ihn, sich weiter umzuhören und Namen herauszufinden.

    Der 27-jährige Angeklagten erklärte, er habe den Häftling öfter auf dem Flur getroffen. Die erste Kontaktaufnahme war wenige Wochen nach seinem Arbeitsbeginn. Sie hätten sich kurz unterhalten und über ihre Familien gesprochen. Der Häftling habe erwähnt, er würde gerne mal mit seiner Frau telefonieren. Nach mehreren Gesprächen stimmte der Bedienstete zu, dem Gefangenen für eine Gegenleistung von 1000 Euro ein Handy zu besorgen. Die Polizei, die den Insassen mit dieser Frage beauftragt hatte, war durch dessen Frau über alle Abmachungen informiert.

    Der Angeklagte sagte, er habe letztendlich zugestimmt, da er in Geldnot gewesen sei. Zu dieser Zeit sei sein Konto um 3500 Euro überzogen gewesen und er habe eine teure Autoreparatur bezahlen müssen. Ihm seien die Konsequenzen der Tat nicht bewusst gewesen, so der 27-Jährige. Er habe zwar mit einer Abmahnung gerechnet, jedoch mit keiner Kündigung und schon gar nicht damit, dass er auffliegen würde. Sowohl Richterin Katrin Wegele als auch Staatsanwalt Johannes Pausch glaubten ihm nicht, da der Angeklagte nach eigenen Angaben im Februar eine Einführung in die Pflichten seines Berufs bekommen habe. Ihm habe zwangsläufig bekannt gewesen sein müssen, dass der Schmuggel von Mobiltelefonen in die JVA strafbar sei, so Pausch. „Es war mir eigentlich klar, dass es verboten ist“, räumte der Angeklagte ein, „wenn es gehen würde, würde ich es rückgängig machen.“

    Die Übergabe des Handys sollte über die Frau des Insassen erfolgen. Der Angeklagte setzte sich nach der Abmachung mit ihr in Kontakt. Die Kripo Augsburg spannte die Fäden beim ersten Treffen zwischen der Frau und dem Angeklagten. Die Übergabe kam zu diesem Zeitpunkt nicht zustande, da die Kriminalkommissare den Täter zunächst nur identifizieren und noch nicht überführen wollten. Die Frau täuschte im geheimen Auftrag der Polizei vor, sie sei auf dem Weg zum Treffpunkt in eine Verkehrskontrolle geraten und die beiden einigten sich, dass es besser wäre, die Übergabe ein anderes Mal zu machen.

    Beim zweiten Treffen einige Monate später, wurde der Angeklagte sofort nach der Übergabe von der Polizei festgenommen. Durch den Kontakt mit der Frau des Insassen wussten die Beamten über den Treffpunkt und den Zeitpunkt Bescheid. Das Handy sowie die 1000 Euro, die die Polizei für die Übergabe bereitgestellt hatte, waren der Frau im Vorfeld gegeben worden. Die Motivation des Insassen, bei der Geschichte mitzumachen, sei laut Kripo nicht wirklich erkennbar.

    Für den bislang unbescholtenen Angeklagten sprach sein Geständnis. Zu Lasten wurde ihm gelegt, dass er vorher gewusst habe, dass der Schmuggel kriminell ist und er direkt nach seiner Anstellung nicht darauf bedacht war, seinen Pflichten nachzugehen. Sogar nachdem die erste Übergabe geplatzt war, habe er weiter geplant, das Mobiltelefon zu übergeben. Richterin Wegele sprach in diesem Fall von „Zügen der organisierten Kriminalität“ und verhängte gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Schmuggler eine Geldauflage von 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

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