Es war ein Fall, in dem besonders deutlich wurde, warum Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, eine Waagschale hält. Einerseits wog die Straftat des unerlaubten Drogenbesitzes in nicht unerheblichem Umfang schwer, andererseits warf der Angeklagte vieles an Einsicht und guter Sozialprognose in die Waagschale, um haarscharf am Gefängnis vorbeizukommen. Das Delikt: Ein 31-jähriger Mann aus einer größeren Ries-Kommune hatte zehn Cannabis-Stauden heimlich in einem Waldstück angebaut. Ein Förster hatte ihn gesehen, er wurde identifiziert, und die Polizei entdeckte bei einer Hausdurchsuchung eine Menge an Marihuana, die mit einem guten Pfund das unter „Geringfügigkeit“ geltende Maß um das Fünffache überschritt. „Das ist keine Bagatelle“, machte Helmut Beyschlag, der Vorsitzende Richter am Nördlinger Schöffengericht, deutlich.
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