Nach den Starkregenereignissen im Westen Deutschlands muss der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Gebiet „Hofäcker III“ nachjustieren. Darüber beriet das Gremium in der jüngsten Sitzung. In den Plan sollen folgende Punkte aufgenommen werden: Grundstückseigentümer müssen die Rohfußbodenoberkante im Erdgeschoss mit einer Höhe von mindestens 25 Zentimetern bauen, sodass infolge von
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