Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Forheim: Wichtiger Zeuge verpasst Forheimer Faschingsprozess

Forheim

Wichtiger Zeuge verpasst Forheimer Faschingsprozess

    • |
    Scherben am Boden: Bei einer Faschingsparty in Forheim hat sich ein junger Mann verletzt, nachdem sich eine Scherbe durch seinen Schuh gebohrt hat. (Symbolbild)
    Scherben am Boden: Bei einer Faschingsparty in Forheim hat sich ein junger Mann verletzt, nachdem sich eine Scherbe durch seinen Schuh gebohrt hat. (Symbolbild) Foto: Thomas Heckmann,

    Eine Faschingsfeier im Januar hat in Forheim aufsehenerregend und mit viel Blaulicht geendet. Polizei und Krankenwagen fuhren kurz nach Ausschank-Stopp vor das Gemeindehaus. Was genau an der Bar geschehen war, wird vor dem Nördlinger Jugendgericht allerdings gar nicht so klar, wie es in der Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft steht.

    Warf der Angeklagte in seinem Rausch ein Bierglas auf den jungen Mann hinter der Bar? Wie Staatsanwältin Irmina Zeitner in der Jugendgerichtsverhandlung vorträgt, soll sich eine der Scherben durch den Schuh des Geschädigten gebohrt und zu einer Schnittverletzung am Fuß geführt haben. Die Antwort auf die Frage rückt während der Hauptverhandlung am Montag in den Hintergrund. Die Zeugen im Gerichtssaal haben etwas anderes gesehen, nicht aber einen Angriff auf den Barmann. Das schildert auch der Angeklagte.

    Angeklagter und Zeugen wissen nichts von geworfener Flasche

    In seiner Einlassung will er nichts von einem fliegenden Bierglas wissen. Er erinnert sich vielmehr an eine Provokation an diesem Abend. Ein Gast soll ihn als Türsteher bezeichnet haben, weil er diesem die Tür aufhielt. Nach einer kurzen Diskussion sei die Sache aber aus der Welt gewesen. Gegen Ende der Feier hätten die beiden dann erneut miteinander gesprochen. „Es ist der Satz gefallen, was ich mit meinem Würstles-Dialekt wollte“, sagt der Angeklagte weiter.

    Er habe seine Hände auf den Rücken genommen, den Provokateur mit der Brust weggedrückt und sei dann von ihm in den Schwitzkasten genommen worden. Weiter erzählt er wohl überlegt: „Ich ging zu Boden, habe mich an der Bar festgehalten und sie wohl abgeräumt.“ Weil er sich bei der Rangelei Bänder am Knie verletzt haben soll, sei er von zwei Freunden aus dem Gemeindehaus raus gestützt worden. Auf Nachfrage von Jugendrichter Andreas Krug streitet er ab, je ein Glas geworfen zu haben.

    Prozess nach Fasching in Forheim wegen gefährlicher Körperverletzung: Wo ist der wichtige Zeuge?

    Krug will daraufhin als erstes den Geschädigten in den Zeugenstand rufen, doch der ist nicht aufzufinden. Also sagen zunächst zwei Freunde des Angeklagten aus Dischingen und ein Bekannter des Opfers aus. Die Freunde haben eigenen Angaben zufolge nur die Rangelei auf dem Boden gesehen. Der Bekannte des wichtigen Zeugen und Geschädigten soll laut seiner Aussage nicht einmal etwas von der Fußverletzung und des fliegenden Glases, was beides eigentlich im Mittelpunkt der Verhandlung stehen sollte, gewusst haben. Stattdessen habe auch er die Schubserei mitbekommen.

    Jugendrichter Andreas Krug versucht den Zeugen auf der angegebenen Handynummer zu erreichen. Diese scheint aber nicht vergeben zu sein. Der Verteidiger des Angeklagten gibt eine weitere Handynummer an den Richter, mit der er den Geschädigten schließlich erreicht.

    Der Zeuge hätte mit seiner Aussage Licht in die Vorfälle dieses Abends bringen können, doch es stellte sich heraus, so sagt er dem Richter am Telefon, dass er sich im Tag geirrt habe. Er will davon ausgegangen sein, dass der Fall am Mittwoch verhandelt werde, nicht am Montag. Das unentschuldigte Fehlen hat zur Folge, dass die Hauptverhandlung unterbrochen und am kommenden Montag fortgesetzt wird. Unangenehm wird es auch: Der fehlende Zeuge muss die Mehrkosten des Prozesses zahlen, die durch sein Nichterscheinen entstehen.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden