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29.10.2009

Entscheiden, solange es geht

Nördlingen (heja/pm) - Kein Mensch mag den Gedanken, die eigenen Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln zu können - sei es wegen eines Unfalls, wegen einer schweren Erkrankung oder wegen des Nachlassens der geistigen Kräfte. Dennoch ist es wichtig und richtig, sich beizeiten die Frage zu stellen, wer in einem solchen Fall für einen selbst, als gesetzlicher Vertreter, sprechen soll und wie er dies tun soll. Darauf wies jetzt Johann Braun von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries in seinem Vortrag "Vorsorge durch Vollmacht und Betreuungsverfügung" im Bürgerheim hin. Den rund 30 anwesenden Interessierten legte Braun deshalb ans Herz, in schriftlicher Form die Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amtsführung zu formulieren. Liege eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so Braun weiter, dann dürfe in ihrem Regelungsbereich kein Betreuer bestellt werden.

Leider werde dieses Thema von vielen verdrängt oder auf ein diffuses "später" vertagt. Dennoch könne niemand sicher sein, dass er nicht schon morgen durch einen Unfall in eine Lage gerate, die die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters notwendig mache. Ohne Vollmacht werde das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Sollte dafür aus dem Kreis der Angehörigen keiner ausgewählt werden können, würden auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt. Derzeit, fuhr Braun fort, würden in Deutschland etwa 1,25 Millionen Betreuungen geführt.

Entscheiden, wer entscheiden soll, bevor man selbst nicht mehr entscheiden könne, darum gehe es hier, meinte Braun, der auch auf den Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuungsverfügung aufmerksam machte: Die Betreuungsverfügung berechtige demnach nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr würden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden müsse.

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