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Energie: Umstrittene Biogasanlage

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Umstrittene Biogasanlage

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    Die Biogasanlage von Friedrich Meyer in Hohenaltheim ist seit Jahren ein Streitthema. Der Besitzer des anliegenden Grundstücks beklagt eine Entwertung seiner Ackerfläche und geht mit rechtlichen Mitteln gegen die Anlage vor.
    Die Biogasanlage von Friedrich Meyer in Hohenaltheim ist seit Jahren ein Streitthema. Der Besitzer des anliegenden Grundstücks beklagt eine Entwertung seiner Ackerfläche und geht mit rechtlichen Mitteln gegen die Anlage vor. Foto: Dieter Mack

    Von René Lauer

    Hohenaltheim Der Streit schwelt seit Jahren. 2004 baute der Mönchsdegginger Friedrich Meyer eine Biogasanlage in

    Nach Informationen der Rieser Nachrichten soll es dem Besitzer des Nachbargrundstücks vor allem darum gehen, dass das Ackerland durch die angrenzende Biogasanlage entwertet werde, etwa durch die davon erzeugten Emissionen. Friedrich Meyer bezeichnet das als „Quatsch“. Durch die Biogasanlage trete im Gegenteil sogar ein positiver Effekt für die Fruchtbarkeit der angrenzenden Felder auf, entgegnet der Betreiber.

    Damit, dass die Biogasanlage gebaut werden soll, waren zunächst aber offenbar alle beteiligten Parteien einverstanden. Wie unsere Zeitung erfahren hat, signalisierten die umliegenden Grundbesitzer nach Vorstellung der Pläne für die Biogasanlage schnell ihre Zustimmung. Nachdem Meyer seine zu Beginn noch kleine Anlage mit einer Leistung von 100 Kilowatt über die Jahre immer weiter vergrößerte, wurden die ersten Gegenstimmen laut. Dem Betreiber zufolge ist die Anlage mittlerweile im Stande rund 500 Kilowatt zu leisten. Die Gegner behaupten: deutlich mehr.

    Eine Mediation des Landratsamtes sollte eine Versöhnung der Parteien bewirken, blieb jedoch ohne Erfolg. Dabei sollen die Beteiligten schon kurz vor einer Einigung gewesen sein. Zur Debatte stand etwa, einen Tausch des angrenzenden Grundstücks gegen ein anderes zu initiieren. Wie es heißt, wurden sich die Grundbesitzer jedoch nicht einig. Auch ein Verkauf der betroffenen Fläche ist diskutiert worden. Meyer sagt, er habe dem Nachbarn mit zwölf Euro pro Quadratmeter Acker „mehr als den doppelten Wert“ angeboten, der habe abgelehnt.

    Der Streit ging jedenfalls vor das Augsburger Verwaltungsgericht. Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier bestätigt, dass über den Fall im Jahr 2013 verhandelt wurde. Eine Lösung fanden die Beteiligten zwar nicht, sie einigten sich aber immerhin darauf, das Verfahren für erledigt zu erklären. Dem Gericht fiel im Zuge der Verhandlung allerdings auf, dass die Biogasanlage „nicht plankonform gebaut“ wurde. So fehlte beispielsweise ein Eintrag für die Maße des errichteten Havariewalls, der vor Gewässerverunreinigungen schützen soll. Das

    Bis zum 1. März hatte Meyer nun eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb der Biogasanlage erhalten, obwohl sie gegen die Auflagen des bisher gültigen Bebauungsplans verstößt. Nun ist es am Landratsamt Donau-Ries zu entscheiden, ob neue Genehmigungen erteilt werden. Vonseiten der Gemeinde Hohenaltheim seien die nötigen Anpassungen im Bebauungsplan berücksichtigt worden, sagt Kavasch, die Pläne lägen bereits aus. Der Bürgermeister geht davon aus, dass es seitens des Amtes keine Einwände geben dürfte.

    Betreiber Meyer sieht das ähnlich. Seine Anlage lässt er weiterlaufen, während er auf die Nachricht der Behörde wartet. Bedenken, dass es Probleme geben könnte, hat er nicht. „Die Kennzeichnung des Havariewalls war das einzige Problem. Aber wir haben jetzt alles genau bestimmt“, sagt Meyer. Sonst halte seine Biogasanlage alle Grenzen, wie sie im Bebauungsplan festgeschrieben sind, ein. Nachbar Leonhard Gayer ist da „gänzlich anderer Meinung“. Zu dem Streit wolle er sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter äußern. „Das wird sich dann vor Gericht zeigen.“

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