Die Bilder waren deutlich, der Vergleich war es auch: „1939: Auch du gehörst dem Führer“, stand auf einem Schild, das ein Mitglied der Sekte „Zwölf Stämme“ vor kurzem während des traditionellen Stabenfestes in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) hochhielt. Daneben stand Folgendes: „Heute: Auch du gehörst dem Staat.“ Das Vorgehen der deutschen Behörden gegen die urchristliche Glaubensgemeinschaft, so sollte die Botschaft lauten, erinnere an die Nazizeit, an die Judenverfolgung. Wer noch auf dem Schild zu sehen war: Helmut Beyschlag, der Direktor des Amtsgerichtes in Nördlingen.
Dort werden am Familiengericht immer noch zehn Verfahren geführt, in denen geklärt werden soll, ob die Kinder der Zwölf Stämme in Pflegefamilien oder Heimen bleiben oder nach Klosterzimmern zurückkehren können, wo die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Beyschlag führt die Sorgerechtsverhandlungen gar nicht, aber er ist der Leiter, das Gesicht der Behörde.
Zwölf Stämme sprechen von „Völkermord“
Nun hat er Strafanzeige gestellt. Es ist ein vorläufiger Höhepunkt des Konfliktes zwischen der Sekte und den deutschen Behörden, der zuletzt wieder schärfere Züge angenommen hat. Die Zwölf Stämme sprechen von „Völkermord“, sie werfen dem Gericht vor, die Verfahren bewusst zu verschleppen, um einen Keil zwischen die Eltern der Gemeinschaft und ihre Kinder zu treiben, von denen sich die meisten seit September 2013 in staatlicher Obhut befinden.
Damals hatten Polizisten und Mitarbeiter des Jugendamtes alle Kinder aus Klosterzimmern und Wörnitz (Landkreis Ansbach) geholt, nachdem der Journalist Wolfram Kuhnigk auf Video festgehalten hatte, wie Mitglieder der Zwölf Stämme Kinder mit Stöcken schlugen. Beyschlag weist die Vorwürfe gegen sein Gericht zurück. Er hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt, die die Sorgerechtsverfahren führt.
Unstrittig ist zumindest, dass diese Verfahren sehr lange dauern. Das hatte zuletzt auch das Oberlandesgericht in München bemängelt und etwa festgestellt, es sei zumindest problematisch, wenn erst mehr als ein Jahr nach Beginn des Verfahrens darüber entschieden werde, ob man ein psychologisches Gutachten ohne Einwilligung der Eltern erstellen dürfe oder nicht.
In Ansbach, wo die Fälle der Wörnitzer Kinder behandelt wurden, sind bereits im Oktober 2014 die Entscheidungen gefallen. Der Richter dort entschied, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht in Nürnberg, einigte sich zuletzt jedoch mit einem Elternpaar der Zwölf Stämme darauf, dass seine zwei Kinder zu ihm zurückkehren können. Die Eltern lebten in Spanien und hätten nur kurzzeitig bei der Gemeinschaft in Wörnitz gewohnt, hieß es vom Gericht. Sie würden auch das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung anerkennen.
Weitere Prozesse gegen Sektenmitglieder sind wahrscheinlich
Die Lage ist also verworren, zumal der Rechtsstreit auch an anderer Stelle andauert. Im Januar waren drei Mütter der Zwölf Stämme in Strafprozessen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie ihre Kinder mit Ruten geschlagen hatten. Als Beweise dienten damals die Videos des RTL-Reporters Kuhnigk. Die Mütter haben Rechtsmittel eingelegt, das Landgericht Augsburg wird sich nun damit befassen.
Zugleich wird es wahrscheinlich weitere Strafprozesse gegen Mitglieder der Zwölf Stämme geben. Nach Information unserer Zeitung plant die Staatsanwaltschaft, mindestens vier weitere Mitglieder der Sekte anzuklagen.