Noch immer sitzt ein Rieser Landwirt in Haft. Den Antrag seiner Verteidiger, den Haftbefehl aufzuheben, lehnte das Gericht in dieser Woche ab. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Frau umgebracht zu haben. Martina Sulzberger, Anwältin des Angeklagten, sagte nach dem Verhandlungstag, dass das die "Spitze des Eisbergs" gewesen sei. Die Verteidiger stellten am Freitag einen Antrag auf Befangenheit des Gerichts.
Verteidiger Nico Werning brachte seinen "unaufschiebbaren Antrag" ausführlich vor, fast eine Dreiviertelstunde begründete er diesen. Als ihm die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser am Ende des Verhandlungstages das Wort erteilte, ahnte sie bereits, was kommen würde. Werning sagte, dass das Gericht die bisherigen Erkenntnisse einseitig bewerte, dass die Richter nicht daran interessiert seien, den Fall zur Entlastung ihres Mandanten aufzuklären.
Was Werning dem Gericht vorwirft
Die Richterin habe die Tatzeit zwischen 10.15 Uhr und 10.30 angesetzt, dabei hätte eine Zeugin ausgesagt, die Frau des Angeklagten um 10.30 Uhr noch gesehen zu haben. Auch das Ermitteln der Fahrtzeit führte Werning an, man habe diese mit einem Mercedes-Sprinter statt mit einem Traktor durchgeführt. Mit dem Messen der Zeit habe man nicht einmal im Hof des Anwesens, sondern außerhalb des Hoftores begonnen.
Die Richter hörten dem Anwalt ruhig zu, der sich auf die Ergebnisse der Sachverständigen berief. Laut dem Biomechaniker Jiri Adamec weise das Spurenbild darauf hin, dass eine güllegetränkte Person aus der Grube gestiegen sei, sagte Werning. Der von der Verteidigung hinzugezogene Rechtsmediziner Klaus Püschel habe ein mögliches Szenario beschrieben, nachdem die Frau in die Grube gestürzt sein, dort Gülle geschluckt habe und wieder aus der Grube hinausgeklettert sein könnte. Ihr Mandant müsse seine Unschuld beweisen, obwohl auch der Rechtsmediziner Oliver Peschel die These der Staatsanwaltschaft nicht untermauern habe können.
Sulzberger äußerte sich nach der Verhandlung ähnlich: "Wir haben das Gefühl, das haben wir in gewissen Schriftsätzen auch bestätigt bekommen, dass es immer nur in eine Richtung geht: ,Wie hätte er es denn gemacht haben können?’ Und das ist nicht richtig, als Angeklagter muss man nicht seine Unschuld beweisen", sagte Sulzberger.
Nißl sagt, der Verteidiger habe die Bühne missbraucht, um ein Plädoyer zu halten
Staatsanwalt Michael Nißl gab im Gerichtssaal eine erste Stellungnahme ab: "Der Verteidiger hat hier die Bühne missbraucht, um ein vorgezogenes Plädoyer zu halten." Auch habe Werning falsche Angaben gemacht, so hätte sich beispielsweise die Zeugin nicht genau auf die Zeitangabe 10.30 Uhr festgelegt. Zudem verstünden die Verteidiger wohl nicht, dass ein Sachverständigen-Gutachten nicht "Daumen hoch oder runter" bedeute, sondern die gesamte Verhandlung betrachtet werden müsse. Laut Sulzberger beschäftige sich eine andere Kammer des Gerichts mit dem Befangenheitsantrag. Mit einer Entscheidung rechne sie in den nächsten Wochen.
Die Verteidiger stellten zudem drei Beweisanträge. Zunächst fordern sie ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen, der sich – wie Adamec – mit dem Spurenbild an der Leiter beschäftigen soll. Die Verteidiger möchten so die Erkenntnisse des Biomechanikers bestätigen lassen. Erneut stellten die Anwälte den Antrag, dass ein Gutachter die Durchlässigkeit der Kleidung der Frau untersucht. So solle bewiesen werden, dass Güllespuren, die zum Beispiel im Inneren eines Handschuhs gefunden wurden, nicht durch ein Übergießen dort hingelangen könnten. Ein dritter Antrag von Sulzberger bezieht sich auf eine Mistharke, die in der Grube gefunden wurde. Laut der Verteidigerin könne die Frau diese dazu genutzt haben, einen Fäkalienhaufen, der sich unter einem Zuflussrohr gebildet haben könnte, aufzurühren. Der Güllemixer würde an diese Stelle nicht hinkommen. Dies soll ebenfalls von einem Sachverständigen untersucht werden.
Riedel-Mitterwieser gab in der Verhandlung zudem bekannt, dass im vorliegenden Fall auch Totschlag als Strafbestand in Betracht komme. Was genau das für den Fall bedeute, konnte Anwältin Martina Sulzberger noch nicht sagen. Es gebe aber auf jeden Fall einen Unterschied bezüglich der Strafe. Totschlag bedeute erst mal eine geringere Freiheitsstrafe.
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