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Donau-Ries: Ehefrau mit Gülle getötet: Mann muss 13,5 Jahre ins Gefängnis

Donau-Ries

Ehefrau mit Gülle getötet: Mann muss 13,5 Jahre ins Gefängnis

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    Der Angeklagte mit seinen Verteidigern.
    Der Angeklagte mit seinen Verteidigern. Foto: Michael Siegel

    Er erwarte einen Freispruch, sagt der 55-jährige Landwirt aus Birkhausen unmittelbar vor der Urteilsverkündigung. Aber dann: „Der Angeklagte ist schuldig des Totschlags und wird zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.“ Hat der Angeklagte auch mit diesem Urteil gerechnet? Mehrfach schüttelt er den Kopf, während die Richterin im Namen des Volkes spricht. Für das Gericht bestehe kein Zweifel, dass die Ehefrau des Angeklagten, eine 51-jährige Landwirtin aus

    Gülle-Prozess: Gericht ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt

    Der Angeklagte habe „aus spontanem Entschluss mit bedingtem Vorsatz“ seine Ehefrau niedergeschlagen. Deswegen, so das Gericht, sei die auch Frage nach einem Motiv nicht wichtig. Sodann habe er die erkennbar noch lebende Ehefrau durch das Beibringen von Gülle ums Leben gebracht. Weil nicht mit Sicherheit ein Mordmal festzustellen gewesen sei, erfolge die Verurteilung wegen Totschlags. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

    Ein zentraler Punkt bei der Urteilsfindung sei für das Gericht gewesen, inwieweit sich die Ergebnisse der Obduktion mit der Auffindesituation der toten Frau an jenem 20. September 2018 gegen 11 Uhr an der Güllegrube auf dem heimischen Hof in Einklang bringen lasse. Dazu habe das Gericht neben Zeugenaussagen und Lichtbildern der Ermittler auch drei Sachverständige angehört.

    Die beiden medizinischen Gutachter seien sich – bei vielen Differenzen – in einem einig gewesen: Die Bäuerin hätte sich nach einem Sturz in die Grube nicht mehr allein hinausretten können, wenn sie die gesamte Güllemenge, die später im Atemtrakt gefunden worden war, bereits in der Grube eingeatmet hätte.

    Richterin zweifelt an Unfall-Szenario von Rechtsmediziner

    Ausführlich setzte sich Richterin Susanne Riedel-Mitterwieder als vorsitzende Richterin mit den unterschiedlichen Szenarien auseinander, die die beiden Rechtsmediziner Prof. Oliver Peschel (München) und Prof. Klaus Püschel (Hamburg) in ihren Gutachten beschrieben haben. Dabei nannte sie das Unfallszenario, das Püschel favorisiert hatte, „absurd und lebensfern“.

    Es sei mithin nicht vorstellbar, dass die Frau nach einem Sturz in der Güllegrube liegend bewusstseinsgetrübt zunächst ein bis zwei Minuten lang Gülle getrunken habe – ohne jedoch etwas davon einzuatmen. Und dann habe sie die Leiter in der Grube gefunden, die unterste Sprosse getroffen und sei mindestens neun Sprossen hinaufgestiegen - ohne Schuhe? Immer noch behielt sie laut Püschel die ekelige Schweinegülle in sich - kein Würgen, kein Erbrechen? Es gelinge ihr auch noch ein Drehschwung von der Leiter auf festen Boden?

    Der mutmaßliche Gülle-Mord versetzte den kleinen Ort Birkhausen im Landkreis Donau-Ries in helle Aufregung.
    Der mutmaßliche Gülle-Mord versetzte den kleinen Ort Birkhausen im Landkreis Donau-Ries in helle Aufregung. Foto: David Holzapfel

    Aber dann folge der „sensationellen Selbstrettung ein tragisches Ende“: Sie werde bewusstlos, erbreche, atme die Gülle ein und ersticke. „Das mag glauben wer will, wir nicht.“ Gutachter Peschel hatte als ausführender Obduktionsarzt in München bereits zwei Tage nach der Tat die vom Gericht für glaubwürdiger erachtete Variante von einem Verbrechen mit Übergießen durch Gülle ins Gespräch gebracht.

    Warum überhaupt hätte die Bäuerin allein in die Grube hinabsteigen sollen, wo ihr die Gefahren bekannt gewesen waren, fragte die Richterin. Ist ihr etwas hinabgefallen, was sie hätte herausholen wollen? Man habe nichts gefunden. Ein Schuh? Hätte sie wegen so eines Schuhs ihr Leben aufs Spiel gesetzt? "Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen und ist, wie der Staatsanwalt es ausdrückte, maximal unplausibel." Würdige man die Gesamtschau und gehe über das einzelne Gutachten hinaus, was Aufgabe des Gerichts sei, dann scheide ein Unfallgeschehen ganz klar aus.

    Das Gericht hatte sich auch mit der zeitlichen Machbarkeit eines Verbrechens befasst und diese für den Zeitraum etwa zwischen 11.05 und 11.17 Uhr gesehen.

    Bezug nehmend auf eine von der Verteidigung geäußerte Befürchtung eines Fehlurteils erklärte die Richterin, dass das Gericht kein Fehlurteil sprechen wolle. Es wolle aber auch keinen Schuldigen freisprechen.

    Bäuerin tot in Gülle: Verteidigung will Urteil dem Bundesgerichtshof zur Prüfung vorlegen

    An die Kinder des Angeklagten gewandt tröstete die Richterin, dass ihr Vater den Tod der Mutter nicht von langer Hand geplant, sondern sie spontan umgebracht habe. Dem Angeklagten warf sie vor: „Sie sind egoistisch, völlig empathielos, sie wollen nur ihre eigene Haut retten. Sie müssen mit Ihrer Schuld leben, sie hätten ihren Kindern die Wahrheit sagen können.“

    Als einer der Letzten verlässt der Angeklagte nach der einstündigen Urteilsverkündigung den großen Sitzungssaal, der coronabedingt ausgedünnt restlos besetzt war. Verteidiger Peter Witting kündigte unmittelbar im Anschluss an, das Urteil dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Prüfung vorlegen zu wollen. Bis es in vermutlich acht bis zwölf Monaten so weit sei, dauere die Untersuchungshaft des Angeklagten an.

    Bei den Prozessbesuchern waren die Meinungen anschließend geteilt. Während manche eine Verurteilung erwartet hatten, schienen andere angesichts der Strafe von über 13 Jahren Haft ähnlich entsetzt zu sein wie der Angeklagte.

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