Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Bundestagswahl 2017: Wahllexikon für Erstwähler

Bundestagswahl 2017

Wahllexikon für Erstwähler

    • |
    In unserem Wahllexikon können sich Erstwähler über wichtige Begriffe informieren, bevor dann am Sonntag, 24. September, die Bundestagswahl ansteht. (Archivfoto)
    In unserem Wahllexikon können sich Erstwähler über wichtige Begriffe informieren, bevor dann am Sonntag, 24. September, die Bundestagswahl ansteht. (Archivfoto) Foto: Ralf Lienert

    Der Wahlkampf liegt in den letzten Zügen, schon beim morgendlichen Weg zur Bushaltestelle grinsen einen Dutzende Politiker aller Parteien an. Doch so einfach ist die Sache mit dem Wählengehen gerade für Erstwähler nicht. Deswegen erklärt euch K!ar.text die wichtigsten Begriffe und Fakten rund um die Bundestagswahl:

    Briefwahl Wer am 24. September keine Zeit für einen Besuch im Wahllokal hat, kann seine Stimme vorher per Brief abgeben. Dazu muss bei der Heimatgemeinde ein sogenannter Wahlschein beantragt werden. Das ist bis zum Freitag vor der Wahl möglich, heuer also bis zum 22. September. Die Wahlunterlagen werden per Post zugeschickt und müssen ausgefüllt bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, zurückgesendet werden.

    Direktkandidat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten nominieren. Diese Politiker werden mit der Erststimme gewählt. Der Direktkandidat mit den meisten Stimmen im

    Erststimme Bei der Bundestagswahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erststimme, kann ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlandweit 299 Wahlkreisen stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht automatisch in den

    Fünf-Prozent-Hürde Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landesliste verteilen. Kandidaten von Parteien, die an der Hürde scheitern, aber mit Erststimme ein Direktmandat bekommen haben, dürfen in den Bundestag einziehen.

    Kanzlerwahl Bei der Bundestagswahl entscheidet sich auch, wer in der nächsten Wahlperiode Bundeskanzler ist – obwohl die Bürger den Kanzler nicht direkt wählen. In Deutschland stellen traditionell die beiden größten Parteien, CDU/CSU und SPD, einen Kanzlerkandidaten auf. Heuer sind das Angela Merkel für die

    Landesliste Neben den Direktkandidaten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländern auch auf Landeslisten Bewerber für einen Sitz im Bundestag auf. Je nachdem, wie viel Prozent der Zweitstimmen eine Partei errungen hat, ziehen Listenkandidaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist auch die Reihenfolge festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmandat können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.

    Überhangmandat Normalerweise wird über die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Erhält sie aber mehr Direktmandate, als ihr über die Zweitstimmen zustehen, wird der Bundestag um diese Mandate erweitert. Es entstehen sogenannte Überhangmandate.

    Zweitstimme Bei der Zweitstimme muss sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei entscheiden. Mit der Partei wählt man auch deren Landesliste. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich danach, wie viel Prozent der Zweitstimme sie bekommen hat. Eingeschränkt wird das unter anderem durch die Fünf-Prozent-Hürde. (fwo)

    Wer sich weiter online informieren will, der kann das bei der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de tun.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden