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Birkhausen: Rieser Gülle-Mordprozess: Gutachter hält Landwirt für schuldfähig

Birkhausen

Rieser Gülle-Mordprozess: Gutachter hält Landwirt für schuldfähig

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    Der Angeklagte im Gülle-Mordprozess in Augsburg am Landgericht: Der Landwirt ist aus Sicht eines Gutachters schuldfähig.
    Der Angeklagte im Gülle-Mordprozess in Augsburg am Landgericht: Der Landwirt ist aus Sicht eines Gutachters schuldfähig. Foto: Ulrich Wagner (Archivfoto)

    Der Gutachter legt sich fest: Der Landwirt aus dem Ries, dem vorgeworfen wird, seine Ehefrau an einer Güllegrube umgebracht zu haben, ist aus fachärztlicher Sicht schuldfähig. Laut Dr. Cornelis Stadtland obliege es allein der Beweiswürdigung des Gerichts, die Schuldfähigkeit des Angeklagten anders zu bewerten. So geht es im Mordprozess jetzt weiter.

    So geht der Gülle-Mordprozess weiter

    An 17 Verhandlungstagen hatte der Psychiater dem Angeklagten (55) quasi gegenübergesessen, um sich einen Eindruck von dessen Person zu machen. Nötig auch deswegen, weil sich, so Stadtland, der Landwirt nicht bereit erklärt hatte, an einer Untersuchung seiner Person mitzuwirken. Also basiere sein Gutachten neben den eigenen Beobachtungen vor allem auf jenen Aussagen, die während des Prozesses von Zeugen über den Angeklagten gemacht worden seien.

    Aber hinsichtlich seines Untersuchungsergebnisses sei dennoch eine recht präzise Einschätzung möglich. Stadtland stellte fest, dass es beim Angeklagten keine Anzeichen für eine schwere psychische Erkrankung gebe. Auch von Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum sei nie die Rede gewesen. Feststellbar sei vor allem aufgrund der Aussage der Freundin des Angeklagten, dass sie bei diesem seit Mitte 2018 eine Veränderung in der Persönlichkeit bemerkt haben wolle. So habe dieser Angstzustände gezeigt, unerklärlich geschwitzt, sei aggressiver als früher gewesen.

    Die Zeugen hatten in Birkhausen nichts Auffälliges geschildert

    Am Vortag des Vorfalls an der Güllegrube im September 2018 sei der Mann „aufgewühlt“ gewesen, was sich die Zeugin aber jeweils mit dem Zustand der Schweine des Landwirts zu erklären versucht habe. Auch nachdem der Landwirt seine tote Frau an der Güllegrube gefunden hatte, habe er keine Besonderheiten etwa einer Persönlichkeitsstörung gezeigt. Sein Verhalten am Notruftelefon sei unauffällig gewesen, auch die Zeugen der ersten Stunden wie der Nachbar und der Notarzt hatten nichts Auffälliges geschildert, so der Sachverständige. Sein Fazit: Die Eingangsmerkmale für den Paragrafen 20 des Strafgesetzbuches, „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“, lägen nicht vor.

    Bereits zuvor war an diesem Verhandlungstag eine weitere Gelegenheit verstrichen, die der Gutachter möglicherweise hätte einbeziehen können. Beim Verhandlungspunkt „persönliche Verhältnisse“ teilte der Verteidiger des Angeklagten, Peter Witting, mit, dass keine Angaben gemacht würden. Ihr Mandant habe sich bezüglich der angeklagten Vorfälle nichts vorzuwerfen, zudem sei im Laufe der vorangegangenen Verhandlungstage bereits so viel selbst Intimstes über ihren Mandanten erörtert worden, dass es keiner weiteren Einlassungen bedürfe.

    Keine Einträge weist das Bundeszentralregister für den Angeklagten nach Worten von Vorsitzender Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser auf.

    Befangenheitsantrag im Rieser Gülle-Mordprozess

    Dass derzeit nichts über die am vorangegangenen Prozesstag gestellten Beweisanträge, ebenso wenig wie über eine Stellungnahme des Gerichts zu Differenzen bei der Bewertung einer Erklärung der Verteidigung gesagt werden könne, liege laut Riedel-Mitterwieser an der derzeitigen Beschlussunfähigkeit der Strafkammer. Gegen beisitzenden Richter Thomas Junggeburth war von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt wordenülle-Mordprozess um Landwirt: Anwälte halten Gericht für befangen, über den noch nicht entschieden ist.

    Schließlich stellte Verteidiger Nico Werning einen weiteren Beweisantrag für den angeklagten 55-Jährigen. Das Gericht möge überprüfen, ob die letzte Güllefahrt des Landwirts vor dem Tod der Ehefrau an der hofseitigen Güllegrube mit Flüssigkeit aus der garagenseitigen Grube erfolgt sei. Dafür gebe es klare Hinweise, so die Verteidigung, die die Unschuld ihres Mandanten an dem Vorfall am 20. September 2018 erweisen werden. Die Verhandlung soll am 24. Februar im Augsburger Landgericht fortgesetzt werden.

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