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Birkhausen: Gülle-Prozess: Warum die Rechtsanwälte viele Beweisanträge stellen

Birkhausen

Gülle-Prozess: Warum die Rechtsanwälte viele Beweisanträge stellen

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    In Augsburg sind im Gülle-Prozess erste Plädoyers gehalten worden.. (Symbolbild)
    In Augsburg sind im Gülle-Prozess erste Plädoyers gehalten worden.. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Ein Sachverständiger sollte sich mit einer Wand in der Güllegrube befassen. Ein Gutachter sollte die Sauberkeit der Finger der toten Frau untersuchen. Ein Fachmann sollte prüfen, wie feste Gülle-Bestandteile unter ihre Kleidung gekommen sein könnten. Zeugen sollten nochmals ganz speziell über einen schwarzen Eimer befragt werden, der auf einem Foto vom Ort des Geschehens beim grünen Traktor zu sehen war, auf einem anderen Foto nicht. Immer wieder beschäftigte die Verteidigung im sogenannten Birkhausener Gülle-Prozess das Gericht mit Beweisanträgen. An einem Prozesstag waren es nicht weniger als zehn solcher Anträge, insgesamt 60. Was will die Verteidigung mit dieser Flut an Anträgen bezwecken?

    In dem Fall geht es um den Tod einer 51-jährigen Bäuerin im September 2018 an der Güllegrube auf dem heimischen Hof in Birkhausen. An jenem Tag war die Frau am Vormittag von ihrem Ehemann leblos halb in der Grube hängend entdeckt worden. Sie konnte von Ersthelfern nicht mehr wiederbelebt werden und starb an diesem Vormittag.

    Erst Mord, dann Todschlag?

    Es war Mord, stand für die Staatsanwaltschaft zunächst fest,

    Es war ein Unfall, beteuert der angeklagte 55-Jährige seit mehr als einem halben Jahr und mehr als 20 Prozesstagen vor Gericht. Und das bekräftigten seine Wahlverteidiger Peter Witting und Nico Werning in den vergangenen Wochen durch das nahezu unablässige Stellen von Beweisanträgen. Von solchen, deren Inhalt sich dem nicht juristisch vorgebildeten Prozessbeobachter kaum erschlossen hat. Beweisanträge, die das Gericht immer wieder als unbegründet oder ungeeignet zurückgewiesen hat. Beweisanträge, die nicht unumstritten sind. „Prozessverschleppung“ kritisierte der Staatsanwalt mehrfach, wenn die Verteidigung erneut Aufklärungsbedarf anmeldete. Was aber sind Gründe und Zweck für reihenweise Beweisanträge durch die Verteidigung im Strafprozess?

    Reihenweise Beweisanträge

    „Durch Stellung eines Beweisantrages kann die Verteidigung erreichen, dass für sie günstige Beweise in das Verfahren eingeführt werden und nicht nur diejenigen Beweise erhoben werden, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift benannt hat“, erklärt Dr. Peter Kasiske, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg. Das Beweisantragsrecht sei damit ein ganz zentrales und wichtiges Recht für die Verteidigung. Denn das Gericht müsse einem Beweisantrag grundsätzlich stattgeben und könne ihn nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen ablehnen. Beispielsweise dann, wenn die begehrte Beweiserhebung offenkundig überflüssig ist und nichts zur Sachaufklärung beitragen könne. Das Beweisantragsrecht werde daher auch als das „schärfste Schwert“ der Verteidigung bezeichnet.

    Kasiske erklärt auch, warum Verteidiger manchmal teils scheinbar exorbitant viele Beweisanträge in einem Verfahren stellen: Das Gericht müsse über Beweisanträge regelmäßig durch einen gesonderten Beschluss entscheiden, der zwingend protokolliert werde. Das koste das Gericht Zeit und mache Arbeit. „Denn ein fehlerhafter Beschluss bedeutet regelmäßig einen Verfahrensfehler, der zur Aufhebung des Urteils in der Revisionsinstanz führen kann. Daher muss ein solcher Beschluss, in dem die Ablehnung des Antrags ja auch zu begründen ist, sehr sorgfältig formuliert werden.“ Beweisanträge seien daher gut geeignet, um einen Prozess zu verschleppen und in die Länge zu ziehen. Das könne beispielsweise geschehen, um eine Verjährung herbeizuführen.

    Das steckt hinter der Taktik

    Simone Bader, Richterin und Vorsitzende im Bezirksverband Augsburg des Bayerischen Richtervereins, ergänzt einen weiteren Aspekt: „Prozessverschleppung, also Hinauszögern der Verhandlung durch nicht sachgerechte Anträge und bewusst nutzlose Beweiserhebung, ist in der strafrechtlichen Praxis gerade in Großverfahren immer häufiger zu beobachten.“ Denn: Die Dauer des Verfahrens sei ein Strafzumessungsgrund, das heißt, ein langes Verfahren müsse zugunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. „Der weitaus häufigste Beweggrund dürfte aber sein, dass mit einer Vielzahl von Beweisanträgen und den daraufhin ergehenden Ablehnungsbeschlüssen eine erfolgreiche Revision vorbereitet werden soll. Macht das Gericht bei der Ablehnung der Beweisanträge Fehler oder setzt es sich in seinen Urteilsgründen in Widerspruch zu seinen Ablehnungsbeschlüssen, wird eine Revision zur Aufhebung des Urteils führen und es muss neu verhandelt werden.“ Dann komme wieder der Aspekt ins Spiel, dass die Verfahrensdauer Auswirkungen auf die Strafe hat.

    Für die Richter steht zunächst die kritische Prüfung des eigenen Beweisprogrammes im Vordergrund. Beweisanträge, auch wenn sie massenhaft gestellt werden, müssten bis zuletzt kritisch geprüft werden und gegebenenfalls der Beweis erhoben werden. Der Revisionsführer könne jeden einzelnen Ablehnungsbeschluss auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Eine Vielzahl von Beweisanträgen (und deren Ablehnung) fordere den

    Am Freitag hat die Verteidigung einen Freispruch für den Ehemann verlangt. „Es gibt nichts als bloße Vermutungen“, sagte Rechtsanwalt Nico Werning vor dem Landgericht Augsburg zu den erhobenen Vorwürfen. Er warnte die Strafkammer ausdrücklich vor einem Fehlurteil. Auch der Angeklagte selbst betonte nochmals, dass er seit 20 Monaten unschuldig in Untersuchungshaft sitze. Der Staatsanwalt war vor gut einer Woche von dem Mordvorwurf abgerückt und hatte eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags für den Angeklagten gefordert. Am Mittwoch wird das Urteil verkündet (ausführlicher Bericht folgt).

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