Das Urteil im sogenannten Gülle-Mordprozess bleibt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen. Das teilte Anwältin Martina Sulzberger gegenüber unserer Redaktion mit.
In einer Pressemitteilung, die die Kanzlei von Anwalt Peter Witting zudem herausgab, heißt es: „Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 9. März 2021 die Revision der Verteidigung gegen das Urteil des Schwurgerichts Augsburg vom 20. Mai 2020 zum Schuldspruch ohne jede Begründung als unbegründet verworfen.“
Gülle-Mordprozess: Anwälte gingen gegen Entscheidung des Gerichts vor
In der Mitteilung kritisieren die Anwälte unter anderem, dass die Entscheidung aus dem März erst zwei Monate später den Beteiligten, auch dem Rieser, mitgeteilt worden sei.
Witting greift die Entscheidung hart an, die Revision erweise sich als unbrauchbar, wenn es darauf ankomme, ein „haarsträubendes Fehlurteil“ zu korrigieren. In der Mitteilung wird zudem angekündigt: „Im nächsten Schritt wird sich deshalb das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen müssen, ob tatsächlich so Recht gesprochen werden darf.
Verteidiger sagen weiterhin, dass der Landwirt unschuldig ist
Auch Sulzberger sieht den Fall ähnlich. Zu unserer Redaktion sagte sie: „Für mich bleibt es dabei, dass ein Unschuldiger zu Unrecht für 13,5 Jahre ins Gefängnis muss. Wir werden weiterkämpfen.“
Der Fall ist zwischen Oktober 2019 und Mai 2020 am Augsburger Landgericht verhandelt worden. Der Landwirt sagte, dass er seine Ehefrau nicht getötet habe. Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags zu 13,5 Jahren Haft. (pm/jltr)
Lesen Sie auch:
- Ehefrau mit Gülle getötet: Mann muss 13,5 Jahre ins Gefängnis
- Gülle-Prozess: Landwirt geht gegen Totschlag-Urteil vor
- Was hinter den Freispruch-Forderungen im Birkhausener Gülle-Prozess steckt