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Asyl: 143 Euro pro Monat

Asyl

143 Euro pro Monat

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    In den Notunterkünften erhalten Flüchtlinge Sachleistungen.
    In den Notunterkünften erhalten Flüchtlinge Sachleistungen.

    Was haben der Schauspieler Til Schweiger und der deutsche Innenminister Thomas de Maizière gemeinsam? Beide sorgten in der vergangenen Woche mit ihren Meinungen zur Flüchtlingslage in Deutschland für Aufsehen: Während Schweiger im TV gegen den CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer polterte, stieß de Maizière eine Debatte über die Leistungen für Asylbewerber an. Dies war für die Rieser Nachrichten wiederum ein Anstoß, herauszufinden, was einem Flüchtling hierzulande zusteht. Klaus Zimmermann, Leiter des Fachbereichs Sozialwesen am Landratsamt in Donauwörth, antwortete:

    143 Euro im Monat – so viel bekommt jeder erwachsene Asylbewerber, der in einer Notunterkunft untergebracht ist. Dieser Betrag wird als soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet, das jedem zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag zusteht. Dazu gehören die Freizeitgestaltung, Handykosten, Bildung, Gaststättenbesuche und Waren des täglichen Bedarfs. Hinzu kommen noch 33,57 Euro pro Monat für Kleidung und Schuhe. Diese Beträge werden je nach Alter und Familienstatus abgestuft.

    Ist ein Asylbewerber nicht in einer Notunterkunft untergebracht, steht ihm darüber hinaus ein physisches Existenzminimum für Essen, Trinken und Körperpflege in Höhe von 149,04 Euro und 73,89 Euro für Sachleistungen wie Energie, Heizung und Haushaltsgegenstände pro Monat zu.

    Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen den Flüchtlingen in den Notunterkünften Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt zu. So werden sie in einigen Turnhallen von Cateringdiensten bekocht und erhalten Hygienebeutel mit den wichtigsten Pflegemitteln.

    Nein. „Wir vom Landratsamt sind sozusagen die Krankenkasse für Flüchtlinge“, sagt Zimmermann. Es gibt eine, im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen, eingeschränkte medizinische Versorgung: Die Asylbewerber haben keine Versichertenkarte, sondern bekommen vom Landratsamt für Arztbehandlungen einen Krankenschein. Die Kosten für nicht aufschiebbare Behandlungen, Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte oder Hebammen werden ebenfalls übernommen.

    „Im Grunde genommen kostet ein Asylbewerber dem Staat genauso viel wie ein Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger. Vor dem Gesetz sind Asylbewerber und Arbeitslose gleich“, sagt Zimmermann. Egal ob der Asylbewerber in einer Notunterkunft ist oder nicht, rechnen sich die Kosten nach Auskunft von Zimmermann auf rund 399 Euro im Monat auf, was auch dem regulären Hartz IV-Satz entspricht. Auf das Jahr hochgerechnet sind das rund 4800 Euro plus Kosten für die medizinische Versorgung.

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