Ein 40-jähriger Rieser hat sich vor dem Strafgericht am Nördlinger Amtsgericht wegen Boden- und Gewässerverunreinigung verantworten müssen, da er in seiner Wiese eine Traktorreifenfurche mit Bauabfall verfüllt hatte.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann an, von Ende 2017 bis Mitte 2018 fahrlässig und unerlaubt mit Bauabfällen umgegangen zu sein. Diese seien geeignet gewesen, den Boden und das Grundwasser zu verunreinigen. In der Anklageschrift stand, dass der Beschuldigte auf einer Gesamtfläche von 100 Quadratmetern rund 20 Kubikmeter Baustoffe entsorgt habe. Ihm wurde deshalb zudem vorgeworfen, fahrlässig und unerlaubt eine Abfallentsorgungsanlage betrieben zu haben. Der Strafbefehl vom Januar dieses Jahres, gegen den der Rieser Einspruch eingelegt hatte, sah eine Geldstrafe von 8000 Euro vor.
Angeklagter wollte Fahrrinnen auffüllen
Der Angeklagte erklärte, dass sein Traktor in der zweieinhalb Hektar großen, feuchten Wiese eine tiefe Fahrrinne hinterlassen hatte. „Ich wollte da keinen Müll entsorgen, ich wollte die Loise wieder eben haben. Mehr habe ich nicht gemacht.“ Dazu habe er vor allem Kies verwendet. Dass es sich dabei um Ziegelbruch handelte, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, bestritt er. Er gab aber zu: „In diesem Kiesmaterial waren in der Tat einige rote Brocken, aber nur vereinzelt.“ Die Gesamtmenge von 20 Kubikmeter sei aus seiner Sicht falsch, es sei vielleicht „eine Badewanne voll“ gewesen. „Das Ding wurde vom Amt aufgeblasen ohne Ende, obwohl ich gegenüber dem Naturschutz gesagt habe, was ich gemacht habe“, sagte der Angeklagte. Schon seit Längerem würde eine unbekannte Person sein Grundstück unbefugt betreten, Fotos von scheinbaren Missständen machen und diese dann dem Landratsamt melden.
Ein Verwaltungsamtsrat des Landratsamts sagte als Zeuge aus. Er sei zu Beginn der Angelegenheit vor Ort gewesen und habe sich die Situation angeschaut. Eine Boden- oder Gewässerprobe sei nicht genommen und auf Verunreinigungen hin untersucht worden. Das Landratsamt gehe von „allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen“ aus. „Ich kann nur sagen, es ist Material, das nicht auf die Wiese gehört, sondern auf die Bauschuttanlage“, sagte der Verwaltungsmitarbeiter. Die Größenangabe der Wiesenfläche, auf der der Bauabfall verteilt worden war, musste jedoch erheblich korrigiert werden. Der Mitarbeiter des Landratsamts sprach nun davon, dass es dem Geoinformationssystem (GIS) zufolge nur etwa 15 statt 100 Quadratmeter seien, um die es hier gehe.
Weder Richterin Katrin Wegele noch Staatsanwalt Marius Lindig konnten in der Verhandlung eine Antwort darauf finden, woher die Angabe von 100 Quadratmetern in der Anklageschrift ursprünglich stammte. Statt der anfänglichen 20 Kubikmeter Bauabfall ging man nun also von einer Gesamtmenge von nur noch drei Kubikmeter aus – bei einer weiterhin geschätzten durchschnittlichen Tiefe der Furche von rund 20 Zentimetern. Das ist etwa ein Siebtel der Abfallmenge, die zu Beginn der Verhandlung im Raum stand.
Bußgeldverfahren statt Strafverfahren
Verteidiger Roman Gercek plädierte deshalb dafür, das Verfahren einzustellen. Das Ausmaß sei „nicht erheblich“ und die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben. „Das ist kein Fall für ein Strafverfahren, sondern für ein Bußgeldverfahren beim Landratsamt“, sagte Gercek. Staatsanwalt Lindig konnte sich dem anschließen. Richterin Wegele fasste den entsprechenden Gerichtsbeschluss und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Auflage von 1000 Euro an die gemeinnützige Organisation „Vier Steine für Afrika“ ein. Das Landratsamt erklärte auf Nachfrage, dass derzeit noch geprüft werde, ob der Bauabfall nun aus der Wiese entfernt werden müsse.