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Alerheim: Baden verboten: Landratsamt sperrt Wörnitz bei Alerheim nach Minenfund

Alerheim

Baden verboten: Landratsamt sperrt Wörnitz bei Alerheim nach Minenfund

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    Schützenminen wie dieser Fund in der Wörnitz wurden von der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg eingesetzt.
    Schützenminen wie dieser Fund in der Wörnitz wurden von der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg eingesetzt. Foto: Polizei Nördlingen

    Anlässlich des Funds einer Schrapnellmineaus dem Zweiten Weltkrieg in der Wörnitz bei Alerheim beschränkt das Landratsamt zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung die Ausübung des Gemeingebrauchs des Flusses im Umfeld des Fundorts aus. Dabei handelt es sich um das Recht, ein Gewässer für bestimmte Tätigkeiten erlaubnisfrei nutzen zu dürfen, wie es in einer Pressemitteilung der Behörde heißt.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weitere solche Kampfmittel in der Wörnitz bei Alerheim befinden.

    In einem Bereich von jeweils 50 Meter ober- und unterhalb des Fundplatzes der Mine im Bereich der Brücke beim ehemaligen Badeplatz sind daher bis auf Weiteres sowohl im Ufer- als auch im Gewässerbereich selbst insbesondere das Baden und Tauchen, das Angeln, das Befahren mit Booten wie Kanus, sowie das sogenannte Magnetfischen und die Suche mit Metalldetektoren verboten.

    Beschränkung gilt, bis weitere Kampfmittel bei Alerheim ausgeschlossen sind

    Die Beschränkung gilt laut dem Landratsamt bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch weitere Untersuchungen mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine weiteren Kampfmittel im betreffenden Gewässerabschnitt mehr vorhanden sind.

    Das Landratsamt bittet die Bevölkerung über die Regelungen der Allgemeinverfügung hinaus dringend, im eigenen Sicherheitsinteresse von jedwedem Betreten des betroffenen Bereichs bis auf Weiteres gänzlich abzusehen.

    Die weiteren Einzelheiten, insbesondere der genauere räumliche Geltungsbereich der Beschränkungen, können der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes Donau-Ries im Amtsblatt vom heutigen Tage entnommen werden, die auch auf der Seite des Landratsamts abrufbar ist.

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