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Abstimmungsgespräch: Regionalverbände: Keine Windräder am Ohrengipfel

Abstimmungsgespräch

Regionalverbände: Keine Windräder am Ohrengipfel

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    Im Waldgebiet am Ohrengipfel rechts und links der B 466 nördlich von Schweindorf entlang der K 3314 sollen keine Windräder gebaut werden.
    Im Waldgebiet am Ohrengipfel rechts und links der B 466 nördlich von Schweindorf entlang der K 3314 sollen keine Windräder gebaut werden. Foto: Google Maps

    Nördlingen/Schwäbisch-Gmünd Der Regionalverband Ostwürttemberg mit Sitz in

    Nachdem auf bayerischer Seite von den Verantwortlichen schon frühzeitig erklärte wurde, im Riesbecken und einem anschließenden Fünf-Kilometer-Gürtel keinesfalls Windkraftanlagen zulassen zu wollen, wird im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne immer wieder auf die vorgesehene Änderung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg ab September dieses Jahres hingewiesen. Die Gesetzesnovelle soll es Städten und Gemeinden künftig ermöglichen, auch außerhalb von Vorranggebieten im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für die Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen festzulegen.

    Windkraftbefürworter und potenzielle Investoren knüpfen daran die Hoffnung, wenigstens auf württembergischer Flur am Ohrengipfel auf der Gemarkung des Neresheimer Stadtteiles Schweindorf Windräder aufstellen zu können.

    Dass daraus wohl nichts wird, deutete der Verbandsdirektor des Regionalverbandes Ostwürttemberg, Thomas Eble, im Gespräch mit den Rieser Nachrichten an. Eine „Überlagerung“, sprich eine Bevorzugung der Windkraft gegenüber dem am Ohrengipfel ausgewiesenen „Vorranggebiet Erholung und Erholungswald“ sei aus seiner Sicht nicht vertretbar.

    Verbindliche Ziele können nicht übergangen werden

    Vor Kurzem hatte bereits die zuständige Mitarbeiterin Ebles, Eva-Maria Nordhus, im Rahmen einer Gemeinderatssitzung in Riesbürg zwar von der Möglichkeit gesprochen, in einem Flächennutzungsplan „theoretisch“ den Bau von Windrädern vorzusehen, auch wenn der Bereich als schutzwürdig gelte. Praktisch dürfte dies allerdings kaum umsetzbar sein, weil die Kommunen in ihren Flächennutzungsplänen die verbindlichen Ziele eines rechtlich verbindlichen Regionalplanes nicht einfach übergehen könnten.

    Verbandsdirektor Eble wies gegenüber unserer Zeitung weiter darauf hin, dass die Planungsverbände weitere Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen wollen. Man konzentriere sich dabei auf Standorte mit der bestmöglichen Windhöffigkeit und den geringstmöglichen Konfliktsituationen. „Am Ohrengipfel haben wir zweifellos einen solchen Konflikt.“ Riesbecken und Riesrand seien eben „herausragende Erscheinungen“, die eines besonderen Schutzes bedürften. Vor diesem Hintergrund müsse man bei Flächen, die sich vielleicht von den Windverhältnissen her für eine alternative Stromerzeugung eigneten, „sehr genau hinschauen“.

    Eble nannte das Treffen mit seinen bayeríschen Gesprächspartnern sehr konstruktiv. Man wolle den Dialog um Vorrangflächen speziell an der Landesgrenze fortführen und sich abstimmen. Auch die Kollegen aus Mittelfranken seien eingebunden.

    Im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne würden als Nächstes sogenannte „Sichtbarkeitsanalysen“ gemacht. Der Verbandsdirektor erklärte, was sich dahinter verbirgt: „Wir stellen uns beispielsweise das Kloster Neresheim vor, dahinter in Sichtweite einen Windpark mit mehreren Rotoren und analysieren, ob man einen solchen Anblick akzeptieren kann.“

    Bei Weilermerkingen kein Problem

    Auf die Frage, ob er sich im Bereich Neresheim überhaupt keine Windparks vorstellen kann, sagte Eble: „Bei Weilermerkingen, wo bereits drei Windräder stehen, könnten meiner Ansicht nach weitere gebaut werden.“ Diese Ecke sei weit genug weg vom Riesrand und komme für ein Vorranggebiet in Frage.

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