Der AWV-Nordschwaben öffnet alle Recyclinghöfe zum Mittwoch, 1. Juli, mit gelockerten Sicherheitsmaßnahmen. Die Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregelungen gelten weiterhin. Das gibt der Verband in einer Pressemitteilung bekannt.
Zu den regulären Öffnungszeiten haben folgende Recyclinghöfe mit jeweiligen Grünsammelplätzen geöffnet:
- Nördlingen, Oettingen, Rain, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen-Lauingen, Wemding und Wertingen mit jeweiligen Grünsammelplätzen. Die Recyclinghöfe Bachhagel, Bissingen, Buttenwiesen, Dillingen, Haunsheim, Höchstädt, Alerheim, Asbach-Bäumenheim, Daiting, Deiningen, Forheim, Fremdingen, Kaisheim, Marxheim, Bächingen, Maihingen, Marktoffingen, Mertingen, Monheim, Oberndorf, Otting, Rögling, Tagmersheim, Tapfheim und Wallerstein.
- Mit geänderten Öffnungszeiten haben folgende Recyclinghöfe geöffnet: Donauwörth-Glockenfeldweg, Glött, Holzheim/DLG, Wittislingen, Buchdorf, Fünfstetten, Harburg, Huisheim, Mönchsdeggingen, Möttingen, Wolferstadt und Villbach
- Bis auf Weiteres bleibt der Grünsammelplatz in Donauwörth-Nordheim geschlossen.
Sicherheitsbestimmungen auf den AWV-Recyclinghöfen sind lockerer, gelten aber noch
Ab 1. Juli gelten die gelockerten Schutzmaßnahmen: Es dürfen auf den größeren Recyclinghöfen bis zu fünf Autos im Recyclinghof und bis zu drei Autos auf dem Grünsammelplatz sein. Das gilt für die Recyclinghöfe: Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen Rain, Wemding und Wertingen.
- Auf allen anderen Recyclinghöfen dürfen insgesamt bis zu drei Autos auf dem Areal und (wenn vorhanden) auf dem Grünsammelplatz sein.
- Der AWV bittet die Bürger Nordschwabens, Mund- und Nasenschutz zu tragen, wo das Abstandsgebot zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (Kassenbereich).
Nach wie vor gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
- Die AWV-Mitarbeiter regeln den Zugang.
- Die Mitarbeiter helfen nicht beim Abladen um Nähe zu vermeiden Aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen müssen Kinder im Auto bleiben.
- Die AWV-Mitarbeiter haben das Recht, Großmengen die zu Verzögerungen führen, zurückzuweisen.
- Die Anlieferer müssen bei langen Wartezeiten im Auto bleiben. (pm)