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Stuttgart: Mörder mehr als 27 Jahre nach Tod von Frau verurteilt

Stuttgart

Mörder mehr als 27 Jahre nach Tod von Frau verurteilt

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    Der Angeklagte, hier im ersten Prozess im Jahr 2020.
    Der Angeklagte, hier im ersten Prozess im Jahr 2020. Foto: Marijan Murat, dpa

    Es dürfte einer der "Coldest Cases" der Ermittler gewesen sein, einer der am längsten ungeklärten Fälle der Region. Mehr als 27 Jahre nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen bei Stuttgart ist die aufsehenerregende Wiederaufnahme des Verfahrens um den Mord am Donnerstag mit der Höchststrafe für den angeklagten Täter zu Ende gegangen.

    Das Landgericht verurteilte den mittlerweile bereits 72 Jahre alten Mann auch im neu aufgerollten Verfahren erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er hatte 1995 eine Frau an einem S-Bahnhof attackiert und mit mehr als 20 Stichen umgebracht.

    "Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte die Schwester des Opfers nach der Verhandlung unter Tränen. "Das war für unsere ganze Familie eine Riesenbelastung." Ihr Anwalt sprach von einem "langen Martyrium" für seine Mandantin.

    "Narzisstisch-psychopathische Züge"

    Für die Kammer bleiben nach dem Verfahren kaum noch offene Fragen. "Es ging ihm darum, sich selbst zu beweisen, ich kann das, ich kann diese junge Frau hier umbringen", sagte der Richter über den Mann. Er trage narzisstisch-psychopathische Züge und habe "nach dieser Selbstbestätigung geradezu gelechzt". Das Opfer sei beim plötzlichen Angriff völlig arg- und wehrlos gewesen.

    Aufatmen und Tränen bei den Angehörigen der ermordeten Frau, die sich nicht zum ersten Mal mit dem Fall vor Gericht befassen müssen. Denn der Rentner saß wegen desselben Falls bereits schon einmal auf der Stuttgarter Anklagebank. Dem Bundesgerichtshof (BGH) war das Mordmerkmal der Heimtücke damals jedoch nicht ausreichend bewiesen. Der BGH verwies den Fall zurück.

    Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Nebenklage wollte zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt haben. Die Verteidigung hingegen hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen oder - im Fall einer Verurteilung - für eine Verjährung. Sie kann im Auftrag ihres Mandanten noch Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegen und wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tun.

    (Von Martin Oversohl, dpa)

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