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Bundesgerichtshof: Höchststrafe wegen Kriegsverbrechens in Damaskus bestätigt

Bundesgerichtshof

Höchststrafe wegen Kriegsverbrechens in Damaskus bestätigt

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    Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
    Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Berliner Kammergerichts aus dem Februar, das den damals 55-Jährigen palästinensischer Herkunft des besonders schweren Kriegsverbrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten

    Der dritte Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Urteils nach Angaben vom Freitag keinen Rechtsfehler fest. "Das Urteil ist damit rechtskräftig", hieß es weiter. (Az. 3 StR 306/23)

    Nach Überzeugung des Kammergerichts hatte der Mann am 23. März 2014 im Stadtteil Al Yarmouk, einem aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstandenen Viertel von Damaskus, ohne Vorwarnung und gezielt mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge geschossen. "Um dem Hungertod zu entgehen", hätten sich die Menschen dort bei der Verteilung von Hilfsgütern versammelt. Der Anschlag sei ein Racheakt gewesen, nachdem der 25 Jahre alte Neffe des Mannes kurz zuvor bei einem Schusswechsel mit Kämpfern der "Freien Syrischen Armee" (FSA) getötet worden sei.

    (dpa)

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