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  3. Kinderschutz: Hinweise auf sexualisierte Ausbeutung Minderjähriger melden

Kinderschutz
07.07.2023

Hinweise auf sexualisierte Ausbeutung Minderjähriger melden

Der Report-Button führt auf "Nicht-wegsehen.net" direkt zu den drei Meldewegen.
Foto: nicht-wegsehen.net/dpa-tmn

Sie haben etwas beobachtet, das auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche hindeutet? Dann sollten sie nicht zögern und dies melden. Das geht auch im Netz - und sogar auf Auslandsreisen.

"Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und melden Sie, auch wenn die Situation nicht eindeutig ist." Diesen dringlichen Appell richtet der Verein ECPAT, eine Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, an Besucherinnen und Besucher seiner Melde-Webseite, die sie zusammen mit dem Bundeskriminalamt betreibt.

Die Seite heißt "Nicht-wegsehen.net" und öffnet drei Wege, um übers Internet Hinweise auf sexualisierte Ausbeutung Minderjähriger zu geben. Bei Meldungen zu Situationen und Geschehnissen in Deutschland hilft der Verein NINA als Anlaufstelle rund um sexualisierte Gewalt weiter.

Meldungen - etwa auf Reisen - im Ausland sind zum einen beim Bundeskriminalamt möglich, wenn deutsche Staatsangehörige mutmaßliche Täterinnen oder Täter sind. Zum anderen nimmt ECPAT jegliche Hinweise und Verdachtsfälle weltweit entgegen, auf Wunsch auch anonym.

Die dritte Meldeschiene betrifft das Internet: Wer dort etwa auf Bilder oder Videos stößt, die auf sexualisierte Gewalt oder Ausbeutung schließen lassen, wird an die Online-Meldestelle von "Jugendschutz.net" verwiesen. "Nicht-wegsehen.net" wird unter anderem vom Bundesfamilien- und vom Bundesentwicklungsministerium gefördert.

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