Karlsruhe beanstandet Regelungen zur Datenanalyse bei der Polizei
Newsticker
Karlsruhe beanstandet Regelungen zur Datenanalyse bei der Polizei
Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
|
Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag bekannt. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.