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  3. AfD: Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs zu Geldstrafe verurteilt

AfD-Politiker
14:18 Uhr

Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs zu Geldstrafe verurteilt

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, bei einer Verhandlungspause im Landgericht Halle/Saale.
Foto: Hendrik Schmidt

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden.

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. 

Verteidiger hatten Freispruch gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: "Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch." 

Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. (dpa)

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16:26 Uhr

Allmählich müsste doch ziemlich offensichtlich sein, daß es nicht nur ein paar Zitate geht.

16:20 Uhr

Bezeichnend wenn man in Deutschland nicht mehr "Alles für Deutschland" sagen darf, bloß weil das früher irgendwelche Deppen gesagt haben..........................................

16:34 Uhr

Viktoria R., das waren keine "Deppen", wie Sie das verharmlosend nennen, sondern die schlimmsten Verbrecher und Massenmörder der Menschheitsgeschichte. Leider gibt es bei der AfD zu viele, die gerne auf den Spuren dieser Verbrecher wandeln würden. Höcke gehört dazu.

17:21 Uhr

.................................., die einen Krieg mit mindestens 60 Millionen Toten angezettelt haben. Zu glauben, dass man die Strafbarkeit dieses Ausspruches als rechtsextremer Geschichtslehrer sowie Wiederholungstäter einfach nicht wissen kann, ist schon recht naiv. Bezeichnend für Deutschland, dass es Kommentare wie den Ihren geben kann.

16:05 Uhr

Es stellt sich die Frage, ob die erneute Verurteilung von Höcke wegen Nutzung des SA Spruches im Wiederholungsfall , die erhoffte Abschreckung potentieller Wähler bringt und nicht ins Gegenteil umschlägt in Richtung- Jetzt erst recht. Mir war bisher überhaupt nicht bewusst, dass der Spruch Teil des Nazi Vokabulars war. Aber muss heute wohl jede Aussage zweimal überprüfen, ob man nicht aus Unkenntnis die falschen Worte wählt.

16:19 Uhr

Jochen H., bei manchen Äußerungen kommt es nicht darauf an, dass man sie ausspricht, sondern wer es sagt, wie er es sagt und mit welcher Absicht er es sagt. Bei Höcke ist die Antwort darauf ziemlich klar ausgefallen.

17:03 Uhr

Das ist einerseits nicht von der Hand zu weisen. Andererseits ist der Herr Höcke vom Beruf her nicht geschichtlich unerfahren und es kommt eben auf den Kontext an. Der Spruch für sich allein ist harmlos.

17:53 Uhr

Ich sehe auchden Spruch als harmlos an. Mal abwarten wann Präpositionen wie "an, auf, hinter..." unter das Volksverhetzungsgebot fallen. Ich nehme mal stark an, daß sie von höchsten Kreisen des 3. Reiches in verwerflichem Zusammenhang und mit böser Miene verwendet wurden. =:)

vor 26 Min.

Wolfgang B, welche Nazisprüche würden Sie denn noch gerne im aktiven Sprachgebrauch sehen?
Machen Sie doch bitte eine Liste.

Meine Güte, wenn wir inzwischen so weit sind dass es vielen Menschen egal ist, wenn eine Partei die in vielen Bereichen gesichert Rechtsextreme ist uns einen Teil der Deutschen Bevölkerung abschieben möchte, sich offen mit der Verwendung von NS Sprüchen brüstet...

15:08 Uhr

Der Herr Höcke ist angesichts der Verurteilungen untragbar für eine Partei in der BRD. Wenn diese keine Konsequenzen einleiten sollte, wird man seine Schlüsse daraus ziehen müssen.

14:49 Uhr

Das Gericht urteilt überaus angemessen. Höcke wird sich in Zukunft überlegen, ob er die Grenzen nochmals austestet. Beim nächsten Mal könnte es dann nämlich schon eine Bewährungsstrafe sein.

14:36 Uhr

Gut, dass Höcke kein Stuttgarter ist, denn bei jedem "Heil-igs Blechle" hätte der eine Klage an der Backe kleben.

14:43 Uhr

Oder Inder. Im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus wird die Swastika bis heute als religiöses Glückssymbol verwendet.

16:37 Uhr

Däm Höcke, däm isch gar nix heilig, ned emol dr Putzlompa.
Ganz anders dagegen der Allgäuer, der sich wünscht:
„Dr Sonntag sott so heilig sei, dass ba drei Daag dr'vor und drei Daag dr'noach it schaffa dürft.“