Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Newsticker
  3. Flugärger bei Cathy Hummels: Wann man eine Reisevollmacht für das Kind braucht

Flugärger bei Cathy Hummels
20.06.2024

Wann man eine Reisevollmacht für das Kind braucht

Flugärger wegen fehlender Vollmacht für den Sohn: Cathy Hummels nahm sich vor, beim nächsten Mal «einfach alles dabei» zu haben.
2 Bilder
Flugärger wegen fehlender Vollmacht für den Sohn: Cathy Hummels nahm sich vor, beim nächsten Mal «einfach alles dabei» zu haben.
Foto: Henning Kaiser, dpa/dpa-tmn

Auf einen Flug mit Kind muss man sich vorbereiten, auch wenn man viel fliegt wie Cathy Hummels. Sie hatte Stress wegen einer fehlenden Reisevollmacht für ihren Sohn. Was für Reisende mit Kind wo gilt.

Genauso wie Erwachsene müssen sich Kinder für eine Flugreise immer ausweisen können. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Für Flüge innerhalb von der EU braucht es einen gültigen Personalausweis und für Flüge außerhalb der EU in der Regel einen gültigen Reisepass. 

Mitunter genügt auch der sogenannte Kinderreisepass - falls noch ein gültiger vorliegt. Denn neu ausgestellt werden Kinderreisepässe seit 2024 nicht mehr.

Wichtig: Reist das Kind mit einer Organisation, nur einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten, wird für viele Länder außerdem eine Reisevollmacht zur Einreise benötigt, so das EVZ.

Das musste auch Cathy Hummels feststellen, die mit ihrem Sohn von München nach Mallorca fliegen wollte - doch zunächst nicht in den Flieger durfte, weil sie keine Einverständniserklärung mitsamt der Originalunterschrift des Kindsvaters, Fußballer Mats Hummels, vorlegen konnte. Darüber berichtete die Moderatorin auf ihrem Instagram-Profil. 

Immerhin gab es ein Happy End: Am Ende ließ sich noch ein Dokument mit der Unterschrift ihres Ex-Mannes auftreiben, sodass sie und ihr Sohn doch noch fliegen konnten.

Das sollte in der Reisevollmacht nicht fehlen

Um Probleme bei der Einreise mit dem Kind zu vermeiden, sollte die Einverständniserklärung laut dem Auswärtigen Amt folgende Informationen enthalten: Personalien der minderjährigen Person, Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten, die geplante Reiseroute und die Personalien der Begleitpersonen.

Vorlagen für solch eine Reisevollmacht finden sich zum Beispiel auf der Website des ADAC in verschiedenen Sprachen und für unterschiedliche Anwendungsfälle (https://dpaq.de/n5AJM).

Der ADAC informiert darüber, dass in einigen Ländern, etwa in Nordmazedonien oder Griechenland, die Reisevollmacht für die Einreise zusätzlich amtlich beglaubigt sein muss.

Außerdem weisen die Juristen des Verkehrsclubs darauf hin, dass man sich im Zweifel bei den Auslandsvertretungen des Reiselandes - also in der Botschaft oder einem Konsulat - schlaumachen sollte, ob noch weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes.

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.