Der Gemeinderat Weichering hat in seiner Sitzung am Montag den Durchführungsvertrag zum Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Paketzentrum beschlossen. Dieser Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Investor bildet die „Klammer“ zwischen dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ist notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Bebauungsplans, schreibt die Gemeinde in der Pressemitteilung. Es handelt sich demnach um einen speziellen städtebaulichen Vertrag, in dem sich der Bauherr zur Realisierung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.
Weichering