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Weichering: Paketzentrum auf Eis: Gericht stoppt Rodungsarbeiten

Weichering

Paketzentrum auf Eis: Gericht stoppt Rodungsarbeiten

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    Rund zwei Hektar Wald müssen für das Paketzentrum in Weichering gerodet werden. Die Bäume dürfen allerdings vorerst nicht gefällt werden.
    Rund zwei Hektar Wald müssen für das Paketzentrum in Weichering gerodet werden. Die Bäume dürfen allerdings vorerst nicht gefällt werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

    Das Verwaltungsgericht München hat der DHL untersagt, mit den vorbereitenden Arbeiten für den Bau ihres Paketzentrums in Weichering zu beginnen. Eigentlich sollten bereits am Montag, 16. September, die Rodungsarbeiten zwischen der Anschlussstelle Maxweiler und der Muna-Siedlung beginnen, der Termin war dann seitens des Unternehmens um zwei Tage nach hinten verschoben worden. Jetzt ist der Start der Bauarbeiten mindestens bis Ende September auf Eis gelegt.

    Wie berichtet, hat der Bund Naturschutz vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung des Landratsamts geklagt. Entsprechende Klagen liegen auch vom Landesbund für Vogelschutz und von einem privaten Kläger aus Maxweiler vor. Wie BN-Kreisvorsitzender Günther Krell sagte, habe der Bund Naturschutz nun Ende vergangener Woche einen Eilantrag gegen die Rodungsarbeiten gestellt. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht nun eine Zwischenentscheidung (einen sogenannten Hängebeschluss) bezüglich der Baugenehmigung für das Paketzentrum in Weichering getroffen. Danach darf die Deutsche Post AG vorläufig, das heißt bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag des Bund Naturschutzes in Bayern, von der erteilten Baugenehmigung keinen Gebrauch machen. Und deshalb dürfen vorerst auch nicht wie geplant Bäume gefällt werden, um das Areal für den Bau des Paketzentrums freizulegen.

    Paketzentrum in Weichering: DHL muss mit Rodungsarbeiten warten

    Die Arbeiten sollten ursprünglich am 16. September beginnen, mit Blick auf den gerichtlichen Einwand des BN hatte die DHL den Termin auf den 18. September verschoben. Durch den Hängebeschluss verzögert sich nun der Baustart - um wie lange, ist derzeit nicht klar. Sollte das Verwaltungsgericht wie anvisiert Ende September eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens treffen, die zugunsten der DHL ausfällt, hätte das Unternehmen noch ein Zeitfenster bis 31. Oktober, um die Bäume zu roden. Danach sind Waldarbeiten aufgrund des Winterschlafs der Fledermäuse bis Ende März nicht mehr möglich. Verzögert sich die Antwort des Gerichts wesentlich, könnten die Arbeiten also erst in einem Jahr aufgenommen werden.

    Wegen des zeitlichen Engpasses hatte das Landratsamt Neuburg der DHL eine Sondererlaubnis erteilt, wonach die Baumfällarbeiten frühzeitig vor der Fledermaus-Ruhephase hätten beginnen sollen. Normalerweise sind Baumfällarbeiten nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt, die DHL hätte zwei Wochen vor diesem Zeitraum beginnen dürfen.

    Wie das Verwaltungsgericht auf Nachfrage erklärt, beantworte die gerichtliche Zwischenentscheidung nicht die Frage, ob die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Darüber soll voraussichtlich Ende September entschieden werden. Damit bis dahin allerdings keine „irreversiblen Zustände bzw. schwere und unabwendbare Nachteile“ entstehen, sei in diesem Fall ausnahmsweise eine solche Zwischenentscheidung getroffen worden.

    Klagen gegen das Paketzentrum laufen vor dem VG und VGH München

    Der Baustart liegt damit also vorerst auf Eis, bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung hinsichtlich der Baugenehmigung getroffen hat. Parallel dazu klagt der BUND auch vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan. Dort läuft ein Normenkontrollverfahren, das auf den Landesentwicklungsplan abzielt und infrage stellt, ob ein Logistikzentrum, das 15 Kilometer von der Autobahn entfernt entstehen soll, überhaupt zulässig ist.

    Redaktioneller Hinweis: Die ursprüngliche Version dieses Artikels vom 18. September basierte im Hinblick auf die Schutzzeiträume der Fledermäuse auf Angaben des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen, die am 19. September seitens der Behörde revidiert wurden. Der Text wurde daraufhin aktualisiert.

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