Das geplante Paketzentrum in Weichering kann gebaut werden. Zu diesem Ergebnis ist der Verwaltungsgerichtshof in München nach eingehender Prüfung des Bebauungsplans gekommen. Wie berichtet, haben der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und ein Privatmann aus Maxweiler gegen das Vorhaben geklagt. Zuletzt hatte der BUND mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht die geplanten Rodungsarbeiten gestoppt. Die Argumente gegen den Bau wurden allerdings alle seitens des VGH widerlegt. Die Arbeiten können damit unverzüglich starten.
Fast 30 Seiten ist die Stellungnahme des Verwaltungsgerichtshofs lang - das ist für eine Eilentscheidung eine ungewöhnlich ausführliche Darlegung der Argumente. Unter anderem hatte der BUND reklamiert, dass der Bau des Paketzentrums gegen die FFH-Vorschriften verstoßen würde, dass der mit dem Betrieb verbundene Lärm unzumutbar für die umliegenden Anwohner sei und dass der Standort für ein Logistikzentrum ungeeignet sei. All diese Kritikpunkte hat der VGH abgelehnt und unterm Strich keine durchgreifenden oder materiellen Fehler im Bebauungsplan feststellen können.
Paketzentrum in Weichering erhält grünes Licht vom VGH
Die Rechtsmittel sind mit diesem Beschluss ausgeschöpft. Das heißt, der BUND kann sich gegen diese Entscheidung des VGH nicht mehr wehren. Wie ein Sprecher des VGH sagte, seien die juristischen Möglichkeiten, gegen das Vorhaben vorzugehen, nun weitestgehend ausgeschöpft. Der jetzige Beschluss sei jedoch ein „deutlicher Fingerzeig“, dass der Bau des Paketzentrums möglich ist.
Die DHL hat noch bis 31. Oktober Zeit, mit der notwendigen Rodung der rund zwei Hektar großen Baumbestände zu starten. Wann dies passiert, ist derzeit noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Post die Arbeiten zügig durchführen wird, weil sich der Baubeginn ansonsten um ein ganzes Jahr verzögern würde.
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