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  3. Weichering: Bürgerinitiative gegen das Paketzentrum schließt Klage aus

Weichering
04.04.2024

Bürgerinitiative gegen das Paketzentrum schließt Klage aus

Gegner des Paketzentrums haben mit diesem Plakat ihr Nein zu dem DHL-Vorhaben kundgetan. Im Augenblick spricht aber vieles dafür, dass dem Bau nichts im Wege steht.
Foto: BI Weichering (Archivbild)

Aus Sicht von Hans-Jürgen Steinherr ist das DHL-Logistikzentrum in Weichering politisch nicht mehr zu verhindern. BI wird gerichtlich nicht dagegen vorgehen.

Im Nachgang an die jüngsten Beschlüsse des Weicheringer Gemeinderats sieht sich auch die Bürgerinitiative gegen das Paketzentrum Weichering am Ende ihrer Möglichkeiten. Wie berichtet, wurde am Dienstag der Flächennutzungsplan genehmigt, der den Bau auf dem vorgesehenen Areal zwischen Maxweiler und Weichering zulässt. Der Bebauungsplan liegt aktuell noch bis 24. April im Rathaus Weichering zur Einsichtnahme aus. Behörden, Verbände und private Bürger können bis dahin erneut ihre Einwände einreichen. Planer und Gemeinde gehen jedoch davon aus, dass keine gravierend neuen Gegenargumente mehr auf den Tisch kommen, sodass auch dieser Plan in absehbarer Zeit genehmigt werden dürfte. 

Bei der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag wurden sämtliche Stellungnahmen und Einwände aus der zweiten Auslegungsrunde diskussionslos durchgewinkt - mit Ausnahme der Stimmen von Stefan Appel und Hans-Jürgen Steinherr. "Die eingereichten Stellungnahmen aus zwei Auslegungsrunden haben die Nachteile und Mängel des Projekts ausführlich und umfassend dem Gemeinderat dargelegt. Trotz der diskussionswürdigen Einreichungen sind von den Befürwortern des Projekts weiterhin keinerlei kritische Stimmen oder gar Zweifel geäußert worden. Politisch wird sich somit nichts mehr ändern, da mit dem geänderten Flächennutzungsplan die Entscheidung alleinig bei der Gemeinde liegt", teilt Steinherr mit.

BI gegen das Paketzentrum Weichering sieht keine juristische Handhabe

Wie Appel vermisst auch der BI-Sprecher bei den bisherigen Entscheidungen den "moralischen Kompass" seiner Ratskolleginnen und -kollegen. "Die Gesetzeslage ist wie so oft mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Leider begnügt man sich politisch mit der Erfüllung der Mindestvorgaben, insbesondere beim Thema Lärm." Weil rechtlich gesehen keine Fehler zu erkennen sind, schließt die BI eine Klage ihrerseits aus. "Eine juristische Handhabe als letztes Mittel für betroffene Anwohner sehen wir damit nicht unbedingt."

Für Hans-Jürgen Steinherr und seine BI-Mitstreiter bleibt das Paketzentrum an dieser Stelle eine Fehlentscheidung, auch wenn es "durch die Einwände von privater und öffentlicher Seite verbessert" worden sei und "eklatante Fehlplanungen" verhindert werden konnten. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, den B16-Ausbau als logischen ersten Schritt für das Vorhaben zur Bedingung zu machen.

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