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Versuchter Totschlag nach Freilassung: Mörder wieder vor Gericht

Vielleicht wäre die 55-Jährige aus dem östlichen Kreis Neuburg-Schrobenhausen tot, wenn ihre Nachbarin nicht das Röcheln der Frau gehört hätte und geistesgegenwärtig über den Zaun gesprungen wäre. Da sah sie nämlich, wie die bereits bewusstlose Frau auf der Terrasse von ihrem damaligen Partner gewürgt wurde. Die Frau überlebt die Attacke ohne größere körperliche Schäden, der 54-Jährige wurde am Montag am Landgericht in Ingolstadt zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Wann und ob der Mann das Gefängnis aber jemals wieder verlassen wird, ist fraglich. Denn vor mehr als 20 Jahren hat er schon einmal einen Menschen umgebracht.

Der 54-jährige Anklagte lebte zuletzt in Ingolstadt

Für die Kammer am Landgericht unter Vorsitz von Konrad Kliegl stand außer Frage, dass sich das Geschehen so zugetragen hatte, wie es die beiden Nachbarinnen geschildert haben. Demnach stand die Beziehung der Frau und ihres Partners, der zuletzt in Ingolstadt lebte, schon von Anfang an unter keinem guten Stern. Die erste Krise gab es bereits nach zwei Wochen. Schon damals hatte es dem 54-Jährigen nicht gepasst, dass seine Partnerin zum Tanzen ausgehen wollte. Ein paar Wochen später kam es wegen desselben Themas erneut zum Streit.

An jenem 9. Juni des vergangenen Jahres plagte die Frau deshalb den ganzen Tag über bereits ein mulmiges Gefühl. Aus Angst vor ihrem Partner habe sie sich immer in der Nähe der Nachbarn aufhalten wollen, ein Zusammensein mit ihrem Lebensgefährten habe sie tunlichst vermieden. Ihr Gefühl verstärkte sich noch, als sie abends von der Arbeit nach Hause kam und leere Flaschen in der Küche stehen sah: Wein, Wodka, Bier. Ein Gutachten sollte später zeigen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt rund 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte. Dass sie sich trennen wollte, stand da schon außer Frage. Doch sie wollte erst mit ihm reden, und zwar, wenn er wieder nüchtern war.

Der Mann hat seine Partnerin auf der Terrasse eines Hauses im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gewürgt

Doch so lange dauerte es nicht, da versetzte er sie noch am selben Abend mit einer wirren Drohung in Angst und Schrecken. Der gelernte Mechaniker zeigte seiner Ex ein Foto auf seinem Handy und sagte: „Merke dir das Bild gut. Es ist das letzte Gesicht, das du jemals sehen wirst.“ Verängstigt zog sie sich auf eine Couch auf die Terrasse zurück, wo sich der Mann kurze Zeit später wie aus dem Nichts auf sie stürzte und begann, sie zu würgen. Solange, bis die Nachbarin auftauchte und er flüchtete. Wenig später aber entdeckten Polizisten den 54-Jährigen ganz in der Nähe und nahmen ihn fest.

Seitdem sitzt er wieder in einem Gefängnis. 18 Jahre seines Lebens hat er dort bereits verbracht, weil er in Rumänien einen Geschäftspartner getötet hatte. Auch wenn er die Tat bis heute bestreitet, hat ihn das Landgericht Regensburg einst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Erst 16 Monate vor der angeklagten Tat war er wieder auf freien Fuß gekommen. Vor diesem Hintergrund stand im aktuellen Prozess auch das Thema der Sicherungsverwahrung im Raum. Dafür sah Konrad Kliegl allerdings keinen Grund, auch wenn der Mann bereits zum zweiten Mal wegen eines (versuchten) Tötungsdelikts auf der Anklagebank saß. Ein psychiatrischer Gutachter hat keine - wie es im Juristendeutsch heißt - Neigung des Mannes zu derartigen Taten erkannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal hat der Angeklagte einen Antrag auf Revision eingereicht, den er handschriftlich während der Urteilsverkündung angefertigt hatte.

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