Der Angeklagte „war bereit, den Tod des Opfers in Kauf zu nehmen”, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hauber bei der Urteilsbegründung. Dennoch hat das Ingolstädter Landgericht am Dienstag den 47-jährigen Hundebesitzer, der auf einen Radfahrer eingeprügelt hat, nachdem dieser über seine Hundeleine gestürzt war, nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Ingolstadt
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