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Sportpilot fliegt über Faschingsumzug in Bertoldsheim: Muss er jetzt mit einem Bußgeld rechnen?

Bertoldsheim

Nach Flug über Faschingstreiben: Muss der Sportpilot mit einer Strafe rechnen?

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    Ein Sportpilot flog am Samstag mit seiner Propellermaschine wohl zu tief über Bertoldsheim.
    Ein Sportpilot flog am Samstag mit seiner Propellermaschine wohl zu tief über Bertoldsheim. Foto: Stefan Kümmritz (Symbolbild)

    Die Neuburger Polizei ermittelt weiterhin gegen einen 21-jährigen Sportpiloten, der am Samstag über den Ortskern von Bertoldsheim geflogen ist und damit für Aufregung bei einigen Besuchern des Faschingsumzugs gesorgt hat. Wie ein Sprecher der Neuburger Polizei auf Anfrage sagte, gehe es nun darum, ob dem jungen Mann die Unterschreitung der Mindesthöhe tatsächlich nachgewiesen werden kann. Die Ermittlungen dauern noch an, derzeit gebe es zwei Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können. Sollte ein derartiger Nachweis gelingen, würde die Angelegenheit an das Luftfahrtbundesamt weitergeleitet werden.

    Eine Unterschreitung der Mindestflughöhe gilt als Ordnungswidrigkeit

    Auch bei einem Nachweis würde es sich bei dem Vorfall allerdings lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, für die ein Bußgeld fällig werden kann. Je nach Schwere des Verstoßes kann dieses bis zu 50.000 Euro betragen, allerdings sind Bußgelder in dieser Höhe selten, wie der Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten in Deutschland (AOPA) auf seiner Internetseite schreibt. Die Polizei teilte mit, dass nach derzeitigen Erkenntnissen zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für die Besucher des Faschingstreibens bestand. Dementsprechend glimpflich könnte der Sportpilot davonkommen, auch wenn ihm das Unterschreiten der Mindestflughöhe nachgewiesen werden sollte.

    21-Jähriger flog während des Faschingsumzugs über den Bertoldsheimer Ortskern

    Der 21-jährige Pilot war am Samstag zwischen 16.15 Uhr und 18.45 Uhr mit seiner zweisitzigen Propellermaschine über das Faschingstreiben im Ortszentrum von Bertoldsheim geflogen und hatte dabei mehrere Kunstflugmanöver gezeigt. Nach wie vor geht die Polizei davon aus, dass sich der am Flugplatz Burgheim gestartete 21-Jährige dabei zeitweise unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe bewegte. Diese liegt laut Luftverkehrsordnung für Kunstflüge über besiedelten Gebieten bei 450 Metern.

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