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Corona: Diese Regeln gelten jetzt für den Sport

Corona

Diese Regeln gelten jetzt für den Sport

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    Die Maske dürfe am Wochenende an vielen Sportstätten in der Region omnipräsent sei. Während im Landkreis Donau-Ries eine Maskenpflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt, wird diese in Neuburg-Schrobenhausen empfohlen.
    Die Maske dürfe am Wochenende an vielen Sportstätten in der Region omnipräsent sei. Während im Landkreis Donau-Ries eine Maskenpflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt, wird diese in Neuburg-Schrobenhausen empfohlen. Foto: Manuel Wenzel

    Die Corona-Ampel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen steht seit vergangener Woche auf Rot. Das hat Einschnitte im öffentlichen wie privaten Leben zur Folge. Der Sport ist allerdings davon – bislang – weitgehend nicht beeinträchtigt. Hier ein Überblick, was Sportler, Vereine und Zuschauer nun beachten müssen.

    Dürfen Wettkämpfe weiter stattfinden?

    Ja, und zwar in gleichem Maße wie vor Überschreiten der Inzidenzwerte von 35 und 50. Das Landratsamt betont ausdrücklich, dass bei der Sportausübung keine Kontaktbeschränkung gilt. Während sich privat derzeit nur noch fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Hausständen treffen dürfen, bleiben sowohl Trainings- als auch Wettkampfbetrieb von dieser Einschränkung unberührt.

    Was ändert sich im Bereich Sport?

    Für die Aktiven gelten weiter die bisherigen Hygienekonzepte. Was das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes betrifft, hängt dies vom jeweiligen Landkreis ab. Während beispielsweise im Donau-Ries auch während einer Veranstaltung im Freien oder in der Halle dauerhaft eine Maske getragen werden muss, wurde eine derartige Verordnung in Neuburg-Schrobenhausen bislang nicht erlassen. Sprich: Der Mund-Nasen-Schutz, der wie bisher beim Betreten der Anlage oder zum Beispiel beim Gang zur Toilette oder in die Vereinsgaststätte zu tragen ist, kann beim Einnehmen des Steh- oder Sitzplatzes abgenommen werden – vorausgesetzt, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten. Allerdings wird vonseiten des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen ein permanentes Tragen der Maske empfohlen.

    Wie viele Zuschauer dürfen denn überhaupt aktuell kommen?

    Bei Sportveranstaltungen im Freien sind weiterhin 200 Zuschauer zulässig, bei fest zugewiesenen Sitzplätzen sind sogar 400 möglich. Im Innenbereich, also in der Halle, sind 100 Zuschauer erlaubt, bei gekennzeichneten Plätzen bis zu 200. Die Überschreitung der Inzidenzwerte ändere daran bisher nichts. Übrigens: Spieler, Trainer, Betreuer oder Schiedsrichter werden nicht mitgezählt.

    Was passiert, wenn die Corona-Ampel auf „Dunkelrot“ springt?

    Vor wenigen Tagen erst hatte Ministerpräsident Markus Söder diese neue Warnstufe ausgerufen, falls sich in einer Region innerhalb von einer Woche mehr als 100 Personen – auf 100000 Einwohner gerechnet – neu mit dem Virus angesteckt haben. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen lag diese sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag bei 77,08. Der 100er-Grenzwert könnte also an diesem Wochenende überschritten werden. Das hätte weitere Folgen, auch für den Sportbetrieb in der Region. In diesem Fall wird die Zahl der Fans generell weiter reglementiert. So dürfen dann zu sämtlichen Sportveranstaltungen nur noch 50 Zuschauer kommen. Ob und wann der Landkreis die dunkelrote Stufe erreicht, kann man auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter stmpg.bayern.de nachsehen. Die mögliche Zuschauer-Beschränkung gilt immer ab dem Folgetag, nachdem die Grenzwert-Überschreitung erstmals auf dieser Internetseite genannt wurde. Konkret heißt das: Wird der Landkreis zum Beispiel am Samstag mit einem Wert von über 100 angegeben, gilt die 50 Personen-Beschränkung ab Sonntag.

    Stichwort Geisterspiele: Ist es denkbar, dass auch im Amateurbereich Zuschauer demnächst ganz verboten sind?

    Theoretisch kann es zu einem solchen Szenario kommen. In der Stadt Augsburg beispielsweise, in der der Inzidenzwert schon länger deutlich über 50 liegt, waren am vergangenen Wochenende bei sämtlichen Sportveranstaltungen keine Fans zugelassen. Ob oder wann der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen künftig Zuschauer untersagen wird, ist derzeit nicht absehbar.

    Dürfte der Landkreis sogar ein generelles Sportverbot verhängen und damit auch Sportstätten sperren, die ja in der Regel der Kommune gehören?

    Ja, auch das ist prinzipiell möglich. Das Gesundheitsamt kann weitergehende Anordnungen erlassen, wenn diese aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich sind.

    Wollen denn überhaupt alle Vereine und Sportler jetzt weitermachen?

    Davon ist zumindest Stefan Kumpf, Kreisvorsitzender des Bayerischen Landessportverbands (BLSV), überzeugt. „Es hat sich doch jeder Sportler gefreut, als es nach der langen Pause endlich wieder losgegangen ist.“ Vor einigen Tagen hat Kumpf deshalb einen Fragebogen an die Vereine im Landkreis verschickt. Dort geht es etwa um die Ausübung der sportlichen Aktivität, finanzielle Einbußen und Mitgliederschwund. Sein erster Eindruck nach einigen Antworten ist, so Kumpf, dass die Vereine gut mit der aktuellen Situation zurechtkommen. Die Klubs hätten zum Wiederbeginn gute Hygienekonzepte erarbeitet, die Regeln wurden auch von den Zuschauern eingehalten. Für ihn steht fest, dass der Sport erst einmal weiterlaufen sollte – natürlich sofern es die Pandemielage zulässt. Die größte Problematik für einige Vereine sei, dass die Landkreishallen und einige kommunale Hallen gesperrt sind. „Daher wollen viele Leute zwar ihre Sportart ausüben, können aber nicht“, sagt Kumpf, der im Landkreis 102 Vereine mit knapp 36.000 Mitgliedern unter seinen Fittichen hat.

    Die Verunsicherung scheint aber bisweilen recht groß zu sein.

    Das stimmt. Zumal anfangs von offizieller Seite fälschlicherweise übermittelt wurde, dass klassisches Gruppentraining nicht mehr möglich sei. „Die Leute wissen nicht, was sie dürfen und was nicht. Das hat für eine Verunsicherung gesorgt“, sagt Kumpf. Daher hätten sich die Anfragen bei ihm gehäuft. „Leider kann ich oft auch nicht helfen, da die Regelungen sehr unübersichtlich sind und verschieden ausgelegt werden können.“

    Die Handballer müssen aber in nächster Zeit pausieren. Warum?

    Hier hat der Bayerische Handballverband (BHV) selbst die Reißleine gezogen. Die Vereine wurden am Mittwoch informiert, dass der Spielbetrieb wegen des Pandemieverlaufs bis Mitte November ausgesetzt wird. Das gilt für alle Ligen in Bayern, bei Senioren und Jugend gleichermaßen. Am 24./25. und 31. Oktober sowie am 7./8. November ruht also der Ball in den Hallen. Am 4. November werden dann alle Klubs über mögliche Szenarien informiert, wie mit der Saison 2020/2021 weiter verfahren wird. Ziel des BHV sei es natürlich, den Spielbetrieb am 14./15. November wieder aufzunehmen.

    Sollte es nicht eine einheitliche Linie für alle Sportarten geben?

    „Nein“, sagt Kumpf deutlich, „jede Sportart hat eigene Voraussetzungen.“ Er verstehe zwar die Problematik, „aber alle über einen Kamm zu scheren, würden viele nicht verstehen und macht keinen Sinn.“

    Stimmt es, dass die Amateurfußball-Vereine ab sofort Spiele kostenlos verschieben können?

    Ja. Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionen hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete „reisen“ wollen. Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren. Eine Benachrichtigung aller Beteiligten muss sichergestellt sein. Zu Beginn der kommenden Woche wird das Gremium die sehr dynamische Infektions-Lage neu bewerten.

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