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Sechs Fahrer ohne Erlaubnis: Polizei Ingolstadt stellt Alkohol- und Drogenvergehen fest

Ingolstadt

Polizei zieht sechs Pkw-Fahrer aus dem Verkehr

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    Die Ingolstädter Polizei hat am Donnerstag sechs Pkw-Fahrer gestoppt, die allesamt nicht verkehrstüchtig waren.
    Die Ingolstädter Polizei hat am Donnerstag sechs Pkw-Fahrer gestoppt, die allesamt nicht verkehrstüchtig waren. Foto: Marijan Murat, dpa

    Die Ingolstädter Polizei hat am Donnerstag insgesamt sechs Verkehrsteilnehmer festgestellt, die aufgrund unterschiedlicher Verkehrsdelikte kein Fahrzeug hätten führen dürfen. Gegen 20 Uhr geriet ein 18-jähriger Autofahrer in der Unteren Marktstraße in Kösching in eine Verkehrskontrolle. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Im weiteren Verlauf des Abends konnte die Polizei gegen 22.45 Uhr in der Krumenauerstraße eine 63-jährige Autofahrerin kontrollieren, bei der ein Alkoholtest 1,1 Promille ergab. Die Frau hatte zuvor einer 22-jährigen Autofahrerin die Vorfahrt genommen.

    Drogen- und Alkoholfahrer in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen

    Eine weitere Trunkenheitsfahrt konnte die Polizei gegen 23 Uhr in der Unteren Marktstraße in Kösching feststellen. Hier wurde ein 46-jähriger Gaimersheimer einer Kontrolle unterzogen. Dabei ergaben sich Hinweise, dass der Mann Alkohol konsumiert hatte, ein Test ergab 1,5 Promille. Zuletzt stellte die Polizei gegen 23.45 Uhr in der Münchener Straße einen 50-jährigen Autofahrer fest. Auch hier war der Alkoholtest positiv und ergab annähernd 1,1 Promille. Allen vier Verkehrsteilnehmern wurde die Weiterfahrt unterbunden, außerdem mussten sie sich einer Blutentnahme unterziehen.

    Im Rahmen einer Unfallaufnahme gegen 13 Uhr in der Hindenburgstraße konnte ein 21-jähriger Unfallbeteiligter keine Fahrerlaubnis vorweisen. Bei einer Verkehrskontrolle gegen 21.30 Uhr in der Manchinger Straßekonnten die Beamten bei einem 28-Jährigen ebenfalls feststellen, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Beide erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (AZ)

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