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Schrobenhausen: Prozess: Keine Bewährungsstrafe für Schrobenhausener Heilpraktikerin?

Schrobenhausen

Prozess: Keine Bewährungsstrafe für Schrobenhausener Heilpraktikerin?

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    Der Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin geht allmählich dem Ende zu.
    Der Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin geht allmählich dem Ende zu. Foto: Andreas Müller

    Der Prozess um die Schrobenhausener Heilpraktikerin nähert sich allmählich dem Endspurt. An diesem Mittwoch hat das Ingolstädter Landgericht erstmals Zahlen genannt: Zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten könnte die Strafe für die Angeklagte, die gemeinsam mit einem Ingolstädter Unternehmer das laut Anklage wirkungslose Präparat BG-Mun als Heilmittel gegen Krebs und andere schwere Krankheiten verkauft haben soll, ausfallen. Für den Unternehmer stellt sich das Gericht eine Strafe zwischen fünf Jahren vier Monaten und sechs Jahren vor. Hätte sich die 56-jährige Angeklagte aus Schrobenhausen im Prozess anders verhalten, wäre eine Bewährungsstrafe hingegen möglich gewesen.

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