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Schrobenhausen : Neues Pflegeangebot am Kreiskrankenhaus Schrobenhausen

Schrobenhausen

Neues Pflegeangebot am Kreiskrankenhaus Schrobenhausen

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    Arbeiten zusammen, damit das Angebot der Übergangspflege realisiert werden kann (Von links): Projektleiterin Eva Stoll, Pflegedirektor Lukas Pfundheller, Verena Müller, Leiterin des Medizincontrollings, Elisabeth Gamperl und Annika Müller vom Sozialdienst.
    Arbeiten zusammen, damit das Angebot der Übergangspflege realisiert werden kann (Von links): Projektleiterin Eva Stoll, Pflegedirektor Lukas Pfundheller, Verena Müller, Leiterin des Medizincontrollings, Elisabeth Gamperl und Annika Müller vom Sozialdienst. Foto: Schmid / KKH SOB

    Das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen bietet ab sofort eine neue Form der Kurzzeitpflege an. Laut Pressemitteilung soll das Konzept der Übergangspflege für Patienten und deren Angehörige kurzfristig eine Lösung bieten, wenn der Reha- oder Heimplatz nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt gewährt wird.

    Das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen hat sich im Sinne einer Versorgung, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt, dennoch dazu entschieden, das wichtige Angebot einzuführen. Von Übergangspflege spricht man, wenn ein zumeist betagter Patient den Zeitraum der stationären Behandlungsdauer in einer Klinik abgeschlossen hat, die weitere pflegerische Versorgung aber nicht nahtlos sichergestellt werden kann.

    Kein freier Platz im Pflegeheim: Neues Angebot des Krankenhauses Schrobenhausen soll helfen

    Ganz konkret kann das bedeuten, dass beispielsweise kein freier Platz in einem Pflegeheim oder einer Rehabilitationseinrichtung gefunden wird, der direkt nach der Krankenhausbehandlung zur Verfügung steht. Patienten, deren Angehörige und Klinikpersonal standen in solchen Fällen in der Vergangenheit häufig vor einer schier unlösbaren Herausforderung: wohin mit dem Patienten, der in der häuslichen Umgebung keine adäquate pflegerische Versorgung erhalten kann, für den sich aber gleichzeitig kein stationärer Aufenthalt mehr rechtfertigen lässt?

    Die Übergangspflege bietet bei dieser Fragestellung nun eine Lösung. Maximal zehn Tage können Patienten in Anspruch nehmen. Um die Leistung bei der entsprechenden Krankenkasse zu beantragen, muss der Sozialdienst des Kreiskrankenhauses für den jeweiligen Patienten mindestens 20 Absagen von Pflegeeinrichtungen erhalten haben. Es muss nachgewiesen und dokumentiert werden, dass trotz erheblichen Aufwands keine adäquate Weiterversorgung außerhalb der Klinik möglich ist.

    Mehrwert für die betroffenen Patienten

    Eine Mehrarbeit, die das Klinikpersonal aber gerne eingeht, wie Projektleiterin Eva Stoll berichtet: „Unser Ziel ist es, den Patienten und ihren Angehörigen eine lückenlose und hochwertige Betreuung zu bieten. Mit der Übergangspflege schließen wir eine wichtige Versorgungslücke und unterstützen die Patienten dabei, sich bestmöglich zu erholen und wieder selbstständig zu werden.“ Die Pflegeform stellt sicher, dass eine optimale Betreuung stattfindet.

    Patienten erhalten neben Unterkunft und Verpflegung auch die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie Grund- und Behandlungspflege. Bei Bedarf sind auch ärztliche Behandlungsleistungen inkludiert. „Die Einführung der Übergangspflege ist ein wichtiger Schritt, um den steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung gerecht zu werden“, erläutert Geschäftsführer Markus Poppler. „Wir sind überzeugt, dass es einen erheblichen Mehrwert für unsere Patienten und deren Familien darstellt.“ (AZ)

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