Schrobenhausen: Landkreis schränkt „Spaziergänge“ in Schrobenhausen ein
Schrobenhausen
Landkreis schränkt „Spaziergänge“ in Schrobenhausen ein
Der Landkreis erlässt eine Allgemeinverfügung für nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel in Schrobenhausen. Was das bedeutet.
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Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erlässt eine Allgemeinverfügung, die die in der Schrobenhausener Innenstadt geplante, nicht angemeldete Versammlungen am 17. Januar beschränkt.