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Regelungen bei Besuchen im Krankenhaus

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Regelungen bei Besuchen im Krankenhaus

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    Ab sofort müssen Patienten und Patientinnen eine feste Bezugsperson benennen. Zusätzliche Besucher sind bis auf weiteres nicht möglich. Durch die neuen Regelungen möchte die Klinik sowohl Patienten als auch Mitarbeiter schützen. Nachdem im Sommer kleine Schritte in Richtung Normalität gemacht werden konnten, geben die aktuell steigenden Fallzahlen im Landkreis nun wieder Grund zu mehr Vorsicht. Um die Patienten und Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen bestmöglich zu schützen, hat sich die Geschäftsleitung für eine erneute Einschränkung der Besuchsregelung entschlossen.

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