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Karlsruhe/Ingolstadt: Tödliche Raserfahrt auf A 9: Gericht muss drittes Mal verhandeln

Karlsruhe/Ingolstadt

Tödliche Raserfahrt auf A 9: Gericht muss drittes Mal verhandeln

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    Ein wegen Totschlags angeklagter Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal vom Landgericht.
    Ein wegen Totschlags angeklagter Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal vom Landgericht. Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

    Das Landgericht Ingolstadt muss den tödlichen Raserunfall, der bereits im Oktober 2019 auf der A 9 passiert ist, bald zum dritten Mal verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des inzwischen 27 Jahre alten Angeklagten zum zweiten Mal aufgehoben. Das ist ungewöhnlich, doch die Begründung des BGH ist eindeutig.

    "Das Landgericht hat teilweise zu Unrecht Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang als bindend angesehen und daher die notwendigen eigenen Feststellungen nicht getroffen", heißt es seitens des Bundesgerichtshofs. Der Fall müsse daher erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.

    Raserprozess in Ingolstadt: BMW war getunt

    Was ist vor fast fünf Jahren auf der Autobahn bei Ingolstadt geschehen? Es ist ein Sonntagabend im Oktober 2019, kurz nach 23 Uhr. Die A 9 ist trocken in dieser Nacht, der Verkehr plätschert dahin. Doch dann prescht auf der linken Spur ein BMW M4 heran. Mehr als 230 Stundenkilometer soll der Tacho gezeigt haben, steht später in einem Gutachten. Der 22-jährige Fahrer versucht noch eine Vollbremsung, doch vergeblich: Mit enormer Wucht rammt er einen Audi, der kurz zuvor auf die linke Spur gewechselt ist, um einen Wohnwagen zu überholen. Der Audi-Fahrer, der genauso alt ist wieder der Raser, hat keine Chance: Sein Auto schleudert über alle drei Spuren hinweg gegen eine Lärmschutzmauer, schrammt dort 100 Meter entlang und wird dann auf die Pfaffenhofen stammt, hat Glück, er wird nur leicht verletzt.

    Der Fahrer ist ein ausgebildeter Mechaniker, er hat ein Faible für schnelle Autos, wie sich vor dem Landgericht herausstellt. Seinen BMW hatte er bis auf 575 PS hochgetunt, die mögliche Höchstgeschwindigkeit lag bei 330 Kilometern pro Stunde - damit wäre der Rennwagen für die Straße gar nicht mehr zugelassen gewesen.

    Noch ist unklar, wann die dritte Verhandlung im Raserprozess am Landgericht Ingolstadt beginnt

    Im April 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt 24-Jährige wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Doch sowohl die Anwälte des Angeklagten, die einen Freispruch gefordert hatten, als auch der Nebenklagevertreter legen Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt den Anträgen statt, die Karlsruher Richter erkennen in der Urteilsbegründung einen Widerspruch: Die Kammer in Ingolstadt hatte zwar einen Gefährdungsvorsatz gesehen, nicht aber einen Tötungsvorsatz. Für den BGH ist das nicht in Einklang zu bringen. Es kommt zu einer zweiten Verhandlung am Landgericht Ingolstadt. 

    Zu Beginn des zweiten Prozesses verliest der Angeklagte einen Brief an die Eltern des Getöteten, die sich als Nebenkläger am (mit dpa)

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