Die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze beschäftigt derzeit die Kommunen im Landkreis. Von 2025 an muss die Grundsteuer, die auf Immobilien fällig wird, auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig war. Daraufhin beschloss der Bundestag eine Reform des Grundsteuermodells und erlaubte den Ländern im gleichen Zuge, abweichende Modelle zu etablieren, wie es der Freistaat auch tat. Auf dieser Grundlage müssen die Gemeinden nun bis Jahresende neue Hebesätze festlegen, weil die alten zum 1. Januar ihre Gültigkeit verlieren. Keine leichte Aufgabe, wie auch die Gemeinde Ehekirchen feststellen muss.
Ehekirchen
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