Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Neuburg: Zwei Tote: Unfallfahrer von Reichertshofen bekommt Bewährungsstrafe

Neuburg

Zwei Tote: Unfallfahrer von Reichertshofen bekommt Bewährungsstrafe

    • |
    Der Unfallfahrer von Reichertshofen steht vor dem Amtsgericht Neuburg.
    Der Unfallfahrer von Reichertshofen steht vor dem Amtsgericht Neuburg. Foto: Andreas Zidar

    Zwei Tote, zwei Schwerverletzte, ein Traumatisierter: Die Bilanz nach einem Unfall im Juni 2020 bei Reichertshofen war erschreckend. Nun stand der

    Dieser Frage ging Jugendrichter Gerhard Ebner in einer über vierstündigen Verhandlung nach. Die Sachlage war klar: Der Angeklagte hatte von Anfang an eingeräumt, für den Unfall verantwortlich zu sein. Er selbst könne sich an den Unfallhergang nicht mehr erinnern, sagt der junge Mann, der den Unfall vor zwei Jahren im Alter von 18 Jahren verursacht hatte. Damals war er mit zwei Freunden und seinem Cousin auf der B300 von Schrobenhausen in Richtung Ingolstadt unterwegs. Bei Reichertshofen wollte er auf die B13 abbiegen, was an dieser Stelle über eine Kurve erfolgt.

    Weil er in diese Kurve allerdings deutlich zu schnell fuhr, brach das Fahrzeug hinten aus, kam in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Lastwagen zusammen. Während der Lkw-Fahrer nur leicht verletzt wurde, kostete der Unfall den Cousin und den besten Freund des Angeklagten das Leben, er selbst und sein Beifahrer wurden schwer verletzt.

    Nach schwerem Unfall in Reichertshofen: Neuburger Richter spricht Bewährungsstrafe aus

    Die Zeugenaussagen im Amtsgericht fielen knapp aus. Der Lastwagenfahrer schilderte den Unfall aus seiner Sicht: Er sei mit der zulässigen Geschwindigkeit von etwa 60 km/h auf der B13 gefahren und habe bei der Anschlussstelle zur B300 ein Auto kommen sehen, dass nach seiner Aussage viel zu schnell unterwegs war. „Die Reifen rauchten. Ich wusste, ein Unfall wird passieren, seit ich ihn gesehen habe“ erinnerte sich der 52-jährige Lastwagenfahrer. Nach eigenen Angaben bremste er sofort, fuhr ganz nach rechts an den Straßenrand, konnte den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern.

    Nach dem Unfall sei er zwar sofort zu einem der Opfer gegangen, das es durch den heftigen Aufprall aus dem Wagen geschleudert hatte, „aber da konnte man nichts mehr machen“. Ersthelfer seien „zum Glück“ sofort zur Stelle gewesen, er selbst verständigte den Notruf. Der Unfall habe bei ihm ein Trauma hinterlassen, selbst zwei Jahre danach sei er nicht mehr in der Lage zu arbeiten. „Der Unfall hat sich in mein Hirn eingebrannt, er ist mir leider immer noch sehr präsent.“

    Als zweiter Zeuge trat der damalige Beifahrer des Angeklagten vor die Richterbank. Der heute 21-Jährige beschrieb den Angeklagten als zuverlässigen Fahrer: „Ich war täglich mit ihm unterwegs, er war nie zu schnell unterwegs.“ Ihm sei alles ganz normal vorgekommen, er könne sich nicht erklären, warum das Auto ausgebrochen sei.

    Unfallfahrer von Reichertshofen bekommt neun Monate auf Bewährung

    Eine ausführliche Erklärung hatte dann allerdings der dritte Zeuge vor Gericht im Gepäck. Ein Sachverständiger aus Ingolstadt hatte den Unfall genauestens analysiert und bescheinigte, dass es zweifelsfrei an der zu hohen Geschwindigkeit des Angeklagten lag, warum das Auto auf die Gegenfahrbahn kam. „Er war in der Kurve mit etwa 100 km/h unterwegs. Das ist zwar die zulässige Geschwindigkeit an dieser Straße, für die Kurve aber viel zu schnell.“ Das Auto sei um die Kurve gedriftet und durch die entstandenen Fliehkräfte fast in den 90-Grad-Winkel gekommen und in dieser Position auf den Lkw geprallt. „Das ist in etwa, als würde man seitlich mit einer Geschwindigkeit von 74 km/h auf eine Steinmauer prallen“, meinte der Sachverständige. Die Ursachen des Unfalls wurden dadurch verschlimmert, dass keiner der Insassen angegurtet war, außerdem sei das Auto getunt worden und war so für den Straßenverkehr eigentlich nicht mehr zulässig.

    Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde eine Strafe von 18 Monaten auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte habe grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Die Anwältin der Nebenkläger, der Familien der Verstorbenen, forderte zudem eine lebenslange Führerscheinsperre. Der Rechtsanwalt des Angeklagten forderte stattdessen Sozialstunden: „Mein Mandant ist gestraft genug“.

    Richter Ebner entschied sich für eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die auf zwei Jahre ausgesetzt ist, und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten. „In diesem Verfahren gibt es nur Verlierer, denn niemand kann die beiden Verstorbenen wieder zurückbringen“, schloss er die Verhandlung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden