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Neuburg/Wettstetten: Tierschutzverein kommt mit Beschwerde nicht durch

Neuburg/Wettstetten

Tierschutzverein kommt mit Beschwerde nicht durch

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    Die einstweilige Verfügung, die der Neuburger Tierschutzverein beantragt hatte, ist vom Tisch.
    Die einstweilige Verfügung, die der Neuburger Tierschutzverein beantragt hatte, ist vom Tisch. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Bereits vor einigen Jahren hat der Neuburger Tierschutzverein ein 8000 Quadratmeter großes ehemaliges Minigolfgelände am Adelmannsberg bei Wettstetten geerbt. Darauf will der Verein eine Wildtierstation errichten, ein Heim für alte, kranke und bedrohte Tiere (wir berichteten). Um zu diesem Grundstück zu gelangen, muss man allerdings einen Weg passieren, der aktuell nur von Anliegern der dortigen Wochenendhausgemeinschaft genutzt werden darf. Diese haben sogar einen Zaun errichtet, damit niemand außer ihnen durchkommt – also auch nicht die neuen Eigentümer des einstigen Minigolfgeländes. Der Rechtsstreit um die Nutzung des Weges hat schon das Ingolstädter Amtsgericht, das Landgericht – und nun auch das Oberlandesgericht (OLG) in München beschäftigt.

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