Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Das Landratsamt in Neuburg rät, dies nicht bis zum allerletzten Termin aufzuschieben.
Neuburg