Es ist wohl ein krimineller Kreis, der sich über mehrere Länder zieht: Ein Neuburger und sein Cousin fungierten als Strohmänner eines Betrügerkreises, jetzt mussten sie vor dem Neuburger Amtsgericht Rede und Antworten stehen. Insgesamt sollen die beiden Männer in 38 Fällen falsche Rechnungen geschickt und von diversen Geschädigten insgesamt fast 22.000 Euro bekommen haben. Wie beide vor Gericht aussagen, führen die Wurzeln der kriminellen Organisation jedoch ins Ausland.
Laut Anklage hatte sich der Betrug in der zweiten Jahreshälfte von 2020 ereignet. Die Angeklagten forderten im Zeitraum von etwa fünf Monaten in 38 Fällen Zahlungen, in 27 Fällen wurde danach tatsächlich Geld überwiesen. In den Rechnungen war die Rede von Google-Konten. Die Geschädigten hätten angeblich kostenlose Google-Konten eröffnet und das kostenlose Probeabo nicht rechtzeitig gekündigt. Mit den Rechnungen sollten demnach die offenen Beträge für die Google-Konten beglichen werden. Gefordert wurden Summen zwischen 600 und 1100 Euro je Rechnung. Insgesamt wurden so knapp 22.000 Euro auf ein Konto der Angeklagten überwiesen.
Bei ihren eigenen Aussagen gaben sich die beiden Männer weitestgehend ahnungslos. Der 34-jährige Neuburger sei damals von seinem Cousin kontaktiert worden. Letzterer habe den Neuburger gebeten, ihm bei einer Firmengründung in Deutschland zu helfen. Der 31-jährige Cousin wohnte damals bereits in Schweden und spricht selbst kein Deutsch. Die Männer gründeten gemeinsam das Unternehmen und legten zudem ein Konto an, auf das beide zugreifen konnten. Beide gaben an, nichts von den illegalen Machenschaften und Betrügereien gewusst zu haben.
Neuburger muss sich wegen Scheinfirma vor Gericht verantworten
Dass er überhaupt eine Firma gegründet habe, sei durch ein Angebot eines serbischen Landsmannes entstanden, sagte der in Schweden lebende Cousin aus. Dieser habe ihm eine Zusammenarbeit angeboten, sollte er selbst ein Unternehmen gründen. Man würde ihm Rechnungen schicken, die er weiterleiten solle und ein entsprechendes Konto für Zahlungen eröffnen. Er habe nicht gewusst, was genau in der Firma passiere und auch die Rechnungen, die alle in Deutsch verfasst waren, nicht verstanden. Auch der angeklagte Neuburger sagte aus, nicht gewusst zu haben, wofür sein Cousin die Firma gründen wollte und ihm lediglich einen Freundschaftsdienst erwiesen zu haben.
Richter Christian Veh äußerte daran von Beginn an Zweifel: "Das muss Ihnen doch von Anfang an klar gewesen sein, dass da was nicht ganz sauber ist." Es könne nachgewiesen werden, dass Geld von dem Konto abgewiesen wurde, auf das die Geschädigten die Rechnungsbeträge überwiesen hatten. Nach kurzen Unterbrechungen und Gesprächen mit ihren Verteidigern räumten die beiden aus Serbien stammenden Männer schließlich ein, begriffen zu haben, dass es sich um illegale Machenschaften gehandelt habe und geduldet zu haben, dadurch andere Menschen zu schädigen. Das Geld hatte der Neuburger abgehoben, seinem Cousin übergeben und dieser habe es wiederum an einen Auftraggeber in Deutschland und Serbien übergeben. Dafür kassierte er eine Belohnung von rund 2000 Euro.
Drei als Zeugen geladene Polizisten wiesen auf Ermittlungsergebnisse hin, aus denen hervorgehe, dass der Täterkreis seinen Ursprung in Serbien habe und sich bis nach Deutschland, Schweden und Bosnien erstrecke. Ähnliche Fälle werden im Herbst in Hessen verhandelt, bei denen nach derselben Masche mit nicht existenten Google-Konten betrogen wurde. Auch diese führen mit den jeweiligen Seitendomains und Telefonnummern nach Serbien.
Neuburger Amtsgericht beschäftigt sich mit gewerbsmäßigem Betrug
Nach den Geständnissen der Angeklagten galt es lediglich zu klären, ob die Männer als Mitglieder einer Bande handelten. Staatsanwältin Sophie Sutor sah dies durch das Vorgehen bestätigt, "die Angeklagten waren nicht nur Gehilfen, sondern Mittäter". Die beiden Männer hätten jeweils von mindestens drei anderen Personen gewusst, die in die Machenschaften verwickelt waren. Sie forderte jeweils eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.
Schlussendlich entschied sich das Schöffengericht um Richter Veh für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für die beiden Angeklagten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die beiden Angeklagten den Geschädigten das Geld zurückzahlen, für die Gesamtsumme von 22.000 Euro haben sie dafür zwei Jahre Zeit.