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Neuburg: Über 10.000 kinderpornografische Dateien bei 60-jährigem Neuburger gefunden

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Über 10.000 kinderpornografische Dateien bei 60-jährigem Neuburger gefunden

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    Ein Neuburger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er im Besitz kinderpornografischer Dateien war.
    Ein Neuburger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er im Besitz kinderpornografischer Dateien war. Foto: Elisa Glöckner (Symbolbild)

    Bereits 2019 war ein heute 60-jähriger Neuburger vom Amtsgericht für schuldig befunden worden, weil er kinderpornografische Dateien besaß. Seitdem stand er unter Bewährung. Nun musste er sich vor Gericht verantworten - wegen des gleichen Vorwurfs. Über 10.000 kinderpornografische und knapp 1000 jugendpornografische Inhalte wurden bei dem Mann auf Computer, Handy, CDs, DVDs und anderen Datenträgern bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei gefunden.

    Ob die Tatvorwürfe stimmen, beantwortete der Angeklagte ohne zu zögern mit "Ja". So einfach war die Schuldfrage in der Verhandlung dann aber doch nicht geklärt. Denn der 60-Jährige betonte, dass er nach seiner Verurteilung im Jahr 2019 alle kinder- und jugendpornografischen Inhalte gelöscht habe. Zwar habe er viele tausend Dateien besessen, "aber ich besitze seitdem gar nichts mehr", wiederholte der Neuburger immer wieder. 

    Dem widersprach allerdings die Aussage eines Polizisten, der als Zeuge zur Verhandlung geladen war. Im November 2020 hatte er die Wohnung des Angeklagten durchsucht und "eine sehr hohe Anzahl" an DVDs und CDs sichergestellt, die bei der späteren Durchsicht den Verdacht auf Besitz kinderpornografischer Inhalte bestätigten. Anlass zur erneuten Durchsuchung nach der Verurteilung des Mannes im Jahr 2019 war der Sohn des Angeklagten gewesen. Auch er hatte auf seinem Handy kinderpornografische Inhalte besessen und bei der eigenen Verhandlung angegeben, die Inhalte vom Computer seines Vaters heruntergeladen zu haben. Daraufhin leitete die Polizei erneut Untersuchungen gegen den 60-Jährigen ein.

    Neuburger steht wegen Kinderpornografie erneut vor Gericht

    Die Auswertung der gefundenen Datenträger übernahm die Polizei selbst, eine Ingolstädter Firma untersuchte zudem Computer und Handy auf kinderpornografische Dateien. Fündig wurden sie vor allem bei gelöschten Inhalten. Mittels spezieller Software ließ sich laut Aussage eines Firmenvertreters nachweisen, dass über 8000 kinderpornografische Dateien auf Computer und Handy gespeichert waren und später gelöscht wurden. Ob diese Dateien unmittelbar nach der Verurteilung 2019 oder erst später von den Geräten entfernt wurden, könne nicht mehr rekonstruiert werden. Gefunden wurden zudem sieben kinderpornografische Dateien, die noch "wissentlich und willentlich auf den Geräten gespeichert wurden". 

    Entdeckt wurden außerdem weitere Aufnahmen, die nackte Kinder zeigen, allerdings "sind diese als nicht pornografisch einzustufen", wie der Mitarbeiter als Zeuge vor dem Amtsgericht meinte. Dennoch handle es sich dabei um auffällig viele Nacktaufnahmen, rund 7000 an der Zahl. 

    Die Verhandlung wurde vorerst ausgesetzt

    Eine weitere Entdeckung bei der Auswertung der Geräte durch die Ingolstädter Firma führte schließlich dazu, dass im April 2022 die Wohnung des 60-jährigen Angeklagten erneut von der Polizei durchsucht wurde. Denn anhand sogenannter Link-Dateien erkannten die Techniker, dass zwei weitere Datenträger, zum Beispiel externe Laufwerke oder USB-Sticks, an den Computer angeschlossen wurden, mit denen kinderpornografische Inhalte abgespielt wurden. Diese Datenträger waren aber bei der Wohnungsdurchsuchung 2020 nicht sichergestellt worden. Da diese auch bei der erneuten Durchsuchung im April 2022 nicht gefunden wurden, "befinden sie sich bis heute möglicherweise im Besitz des Angeklagten", so der Firmenvertreter. 

    Obwohl die Beweislast gegen den Angeklagten erdrückend war, setzte Richter Christian Veh die Verhandlung vor einem Urteilsspruch aus. Zunächst möchte er weitere Untersuchungen abwarten, die klären sollen, ob der 60-jährige Neuburger nach seiner Verurteilung 2019 neben dem nachgewiesenen Besitz entsprechender DVDs und CDs auch neue kinderpornografische Daten heruntergeladen hat. Erst dadurch kann entschieden werden, in wie vielen Fällen dem Angeklagten der erneute Besitz kinderpornografischer Dateien zur Last gelegt werden kann.

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