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Neuburg: Schulsprengel in Neuburg: In welche Grundschule darf ich gehen?

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Schulsprengel in Neuburg: In welche Grundschule darf ich gehen?

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    Nach den Sommerferien beginnt für die schulpflichtigen Kinder ein neuer Lebensabschnitt.
    Nach den Sommerferien beginnt für die schulpflichtigen Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Für die alle schulpflichtig werdenden Kinder beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt. Die Anmeldung der Mädchen und Buben an den Grundschulen in Neuburg findet am Dienstag, 21. März, statt. 

    Wie die Stadt Neuburg mitteilt, werden alle Kinder schulpflichtig, die am 30. Juni 2023 sechs Jahre alt sind, also spätestens am 30. Juni 2016 geboren sind. Bei Kindern, die zwischen 1. Juli und 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können nach dem Anmelde­verfahren und der Beratung durch die Schule die Eltern entscheiden, ob die Einschulung des Kindes auf nächstes Jahr verschoben werden soll. Die Entscheidung muss bis 11. April der

    Ein Kind, das in den Monaten Oktober bis Dezember 2023 sechs Jahre alt wird, kann auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, falls negative Erkenntnisse über die Schulfähigkeit des Kindes dem nicht entgegenstehen. Die Schule entscheidet über die Aufnahme. Ebenfalls vorzeitig in die Schule aufgenommen werden können Kinder, die nach dem 31. Dezember 2017 geboren sind, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Jedoch ist bei diesen Kindern ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

    Erziehungsberechtigte, die die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können mit einer Geldbuße belegt werden.

    Zu welchem Schulsprengel die schulpflichtigen Kinder gehören, also in welche Grundschule sie gehen müssen (Englischer Garten, Neuburg-Ost oder Schwalbanger) und über den Ablauf der Anmeldung wurden und werden Eltern und Erziehungsberechtigte zeitnah auf dem Postweg informiert, heißt es vonseiten der Stadt Neuburg. Bei Unklarheit zur Zugehörigkeit kann die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Neuburg, Silke Winter, unter Telefon 08431/55-401 kontaktiert werden. Alternativ kann auch bei den Grundschulen nachgefragt werden. (AZ)

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