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Neuburger Schülerin findet 1000 Euro - Ehrliches Handeln bleibt ohne Dank

Neuburg/Burgheim

Enttäuschte Hoffnung nach einem 1000-Euro-Fund

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    Liv Büttner hat in der Neuburger Bahnhofstraße 1000 Euro gefunden. Von der Eigentümerin gab es bisher nicht mal ein Dankeschön.
    Liv Büttner hat in der Neuburger Bahnhofstraße 1000 Euro gefunden. Von der Eigentümerin gab es bisher nicht mal ein Dankeschön. Foto: Florian Lang

    Als Liv Büttner Ende Oktober 1000 Euro in der Bahnhofstraße in Neuburg findet, da telefoniert sie gerade mit ihrer Mutter. Sie hat es eilig, denn sie muss nach der Schule den Zug zurück nach Burgheim schaffen. Doch das zusammengerollte Bündel Scheine fesselt ihre Aufmerksamkeit. „Mama, da liegen Geldscheine“, unterbricht sie ihre Mutter. Aufgeregt ist Liv, denn schnell erkennt sie: Das ist richtig viel Geld.

    Wäre es ein kleinerer Betrag gewesen, vielleicht hätte sich Liv Büttner nicht so viele Gedanken darum gemacht. Es wäre es eine Episode gewesen, die sie längst vergessen hätte. Aber 1000 Euro - das ist ordentlich viel Geld. Wer hat so viel in bar in der Tasche? Was wollte er oder sie damit bezahlen und wie kann so eine Summe einfach wie weggeworfen am Straßenrand liegen?

    Mädchen aus Neuburg findet 1000 Euro auf der Straße

    Liv und ihre Mutter Tanja Büttner spielen in Gedanken viele Szenarien durch. Hat hier jemand seine Mietkaution verloren? Oder den Verdienst eines ganzen Monats? Hat vielleicht jemand so viel Bargeld dabei, weil er einen Roller kaufen wollte? Oder ist es gar das Geld von Kriminellen? Am Ende bleibt es ein Rätsel. Aber es ist für die 16-Jährige keine Frage, dass sie ihren Fund bei der Polizei abgeben wird, damit der wahre Besitzer zumindest die Chance hat, sein Erspartes wiederzubekommen. „Ich hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können, das Geld einfach zu behalten“, sagt sie. Also geht sie am Tag darauf mit ihrer Mutter zur Polizei und erledigt die Formalitäten.

    Eine Rolle mit Bargeld hat eine Schülerin in Neuburg auf der Straße gefunden.
    Eine Rolle mit Bargeld hat eine Schülerin in Neuburg auf der Straße gefunden. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Auf der Wache in Neuburg macht man große Augen. Dass jemand 1000 Euro findet und so ehrlich ist, das Geld abzugeben - das gibt es auch nicht alle Tage. Die Beamten loben das vorbildliche Verhalten der beiden Frauen und ihre Aufrichtigkeit. Sie erklären, dass nach sechs Monaten, wenn niemand die 1000 Euro abholt, das Geld dem Finder zufällt. Für Liv, die gerade den Rollerführerschein macht, wäre das ein Glücksfall gewesen.

    Nach Fund von 1000 Euro wartet Mädchen noch immer auf den Finderlohn

    Doch diese Hoffnung ist nach zwei Tagen vorbei: Die ursprüngliche Besitzerin meldet sich und kann offensichtlich nachweisen, dass das Geld ihr gehört. Mit der Übergabe des Betrags ist die Sache für die Beamten erledigt. Für die Eigentümerin offensichtlich auch, denn seitdem hat sie sich bei der Schülerin nicht gemeldet. Kein „Danke“ für deren vorbildliches Verhalten, kein Anruf, kein Brief. Und auch kein Finderlohn. Für Liv Büttner ist es eine herbe Enttäuschung, die die Schülerin bis heute beschäftigt.

    „Ich empfinde es als Unding, dass man sich nicht mal bedankt“, sagt ihre Mutter Tanja Büttner. Sie und ihre Tochter seien enttäuscht, dass ihre Aufrichtigkeit so ohne Widerhall bleibt. „Was ist das denn für ein Zeichen für ein junges Mädchen?“, fragt sie sich. Bis heute sei das gefundene Bargeld immer wieder Thema am Familientisch. Es beschäftigt die Schülerin, dass sie auf ihre gute Tat keine Rückmeldung bekommen hat.

    Rein rechtlich steht Liv Büttner Finderlohn in Höhe von 40 Euro zu, wie der Neuburger Rechtsanwalt Florian Ress erklärt. „Der Fund ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 965 ff. geregelt. Es gibt einen gesetzlich normierten Anspruch auf Bezahlung eines Finderlohns“, erklärt er. In den Paragrafen ist sogar vorgegeben, wie hoch der Betrag zu sein hat. Im Falle von Liv Büttner wären es eben jene 40 Euro. „Der Finderin steht sogar das Recht zu, den Fund zurückzuhalten, bis sie den Finderlohn erhalten hat“, erklärt Ress. Und er betont: „In dem hier geschilderten, konkreten Fall ist die Rechtslage also eindeutig.“

    Um den Finderlohn wirklich zu erhalten, müsste Familie Büttner nun zivilrechtlich gegen die Besitzerin des Geldes vorgehen. „Die Polizei kann zwar vermitteln, aber es ist im Grunde eine Sache zwischen zwei Privatpersonen“, erklärt Polizeirat und Chef der Neuburger Inspektion, Heinz Rindlbacher. Und ob Tanja Büttner sich wirklich einen Anwalt nehmen will, um 40 Euro zu erstreiten, weiß sie noch nicht.

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    7 Kommentare
    Hubert Daubmeier

    Natürlich sollte sie ermutigt werden den Finderlohn einzuklagen. Zusammen mit den fälligen Auslagen für den Rechtsanwalt. Vermutlich braucht es dazu auch kein weltbewegendes Verfahren. Ein Brief des Rechtsanwalts sollte ausreichen.

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    Gerd Reim

    Dieser "Rat" ist genau so schlecht, wie dass was die Besitzerin des Geldes machte. Sicher ist es eine enttäuschende Erfahrung gewesen; Diese Erfahrung und das das "Ergebnis" sollte jedoch nicht in einer Vergeltungsreaktion enden. Nicht alle Menschen sind gleich und die Besitzerin des Geldes mag ja auch durchaus "Neben sich gestanden" haben und nicht an eine Belohnung gedacht haben. Vielleicht kommt diese ja noch.

    Franz Giebl

    Vielleicht liegt das Problem ja auch bei der Polizei. Wenn der Eigentümerin der Name der Finderin nicht mitgeteilt wurde kann sie sich auch nicht bedanken.

    Peter Hakel

    für mich ist es schon so, dass die Eigentümerin nicht will. Sie hat sicher über die Polizei erfahren, dass das Geld gefunden und abgegeben wurde. Sie hat nicht nachgehakt und damit signalisiert, dass sie keine gute Erziehung hat. Geld für einen Rechtsanwalt würde ich nicht ausgeben, denn auch dieses Geld muss man erst mal haben. Der jungen Frau gratuliere ich zu ihrem Anstand und hoffe, dass sie weiterhin ehrlich bleibt. Schwierig in unseren Zeiten, ich weiß.

    Brunhilde Koch

    eigentlich sollte man es so handhaben, dass der Finderlohn gleich bei der Abholung, durch Polizei oder Personal des Fundamtes, abgezogen und dem Finder gegeben wird

    Hannelore Zauner

    Ich kann die Enttäuschung von Liv gut verstehen und frage mich ob sie nicht den Glauben an das Gute im Menschen verliert, wenn sie solch eine Erfahrung machen muss. Auch wenn die Eigentümerin des Geldes nicht gleich an einen Finderlohn gedacht hat, hätte sie sich wenigsten bedanken können! Ich habe mal vor ganz vielen Jahren , kurz vor Weihnachten, einige Geldscheine im Treppenhaus einer Arztpraxis gefunden und in der Praxis abgegeben. Für mich war es klar, dass es mit Sicherheit ein Patient verloren hat, der die Praxis davor verlassen hat. Einige Tage später stand ein riesiger Weihnachtsstern vor meiner Tür mir einem Dankesschreiben. Der Eigentümer des Geldes war Besitzer einer Gärtnerei und hat sich sehr gefreut, dass ich das Geld abgegeben habe, es war ein Betrag von etwa 100 DM. Ich war natürlich auch überrascht und erfreut über die ganz tolle Geste und hab mir gedacht:Es gibt doch noch das Gute im Menschen.

    Maria Reichenauer

    Bedeutet Ehrlichkeit in erster Linie nicht, dass man etwas, was jemand verloren hat, abgibt – ohne dass man etwas erwartet? Wenn man Finderlohn bekommt, ist es in Ordnung. Aber einklagen – das ist schon ein wenig overdressed. Aber ist das tatsächlich einen Zeitungsbericht wert – weil jemand das getan hat, was selbstverständlich ist? Ich würde es Liv gönnen, wenn sie belohnt wird – keine Frage. Vielleicht wird es nach dem Bericht noch, dann wäre er wenigstens zu was gut. Ich habe vor vielen Jahren meine Geldbörse in einer Telefonzelle liegenlassen. Nach Wochen hat die Polizei sie mir zurückgebracht und ich hätte mich gerne bedankt, aber die Polizei hatte leider den Finder nicht aufgeschrieben. Vielleicht ist es in diesem Fall auch so?

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